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Tierskandal Bad Grönenbach: Am Dienstag fällt das Urteil

Prozessende

Tierskandal Bad Grönenbach: Am Dienstag fällt das Urteil

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    Am Dienstag, den 29. November wird im Tierskandal-Prozess am Landgericht Memmingen das Urteil gefällt. Seit dem 20. September stehen Vater und Sohn wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen und Tierhaltungsverbot. (Archivbild)
    Am Dienstag, den 29. November wird im Tierskandal-Prozess am Landgericht Memmingen das Urteil gefällt. Seit dem 20. September stehen Vater und Sohn wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen und Tierhaltungsverbot. (Archivbild) Foto: Knoll

    Der Prozess um den Tierskandal in Bad Grönenbachendet am Dienstag, den 29. November. Das Urteil wird für 11:00 Uhr erwartet. Wer auf der Anklagebank sitzt und was für eine Strafe gefordert wird. Hier das wichtigste im Überblick. 

    Katastrophale Zustände

    Seit dem 20. September stehen ein Landwirt und sein Sohn in Memmingen vor Gericht. Beiden wird vorgeworfen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Im Laufe der Ermittlungen wurden weitreichende und teilweise erdrückende Beweise gesammelt. In der Anklageschrift ist von insgesamt 54 Kühen die Rede, die unter katastrophalen Umständen gehalten wurden. Einige der Tiere sind verdurstet, viele mussten oft tagelang leiden bevor sie verendeten. Auch Aufforderungen des Landratsamtes kranke Tiere von gesunden Tieren zu trennen sollen die beiden Landwirte ignoriert haben. 

    Staatsanwaltschaft fordert über zwei Jahre Haft

    Die Angeklagten schwiegen den Großteil der Verhandlung, erst im Oktober äußerten sie sich zu den Vorwürfen. Sie bedauerten die Zustände und gaben an von der Situation überfordert gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer Freiheitsstrafen von über zwei Jahren, außerdem ein fünfjähriges Halteverbot für Rinder. Die Verteidiger hingegen fordern die Reue und Einsicht der Angeklagten zu berücksichtigen.

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