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Tierschutzgesetz: Staatsanwaltschaft klagt drei Landwirte aus dem Oberallgäu an

Über 100 Tiere vernachlässigt

Tierschutzgesetz: Staatsanwaltschaft klagt drei Landwirte aus dem Oberallgäu an

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    Nach "umfangreichen und aufwendigen Ermittlungen" hat die Staatsanwaltschaft Kempten Anklage gegen drei Landwirte eines Milchviehbetriebs aus dem Oberallgäu erhoben. (Gericht-Symbolbild).
    Nach "umfangreichen und aufwendigen Ermittlungen" hat die Staatsanwaltschaft Kempten Anklage gegen drei Landwirte eines Milchviehbetriebs aus dem Oberallgäu erhoben. (Gericht-Symbolbild). Foto: Stephan Michalik

    Nach "umfangreichen und aufwendigen Ermittlungen" hat die Staatsanwaltschaft Kempten Anklage gegen drei Landwirte eines Milchviehbetriebs aus dem Oberallgäu erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Landwirten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor. Bei den Angeklagten handelt es sich um ein Ehepaar und deren Sohn, die in den Jahren 2019 und 2020 einen  Milchviehbetrieb im Landkreis Oberallgäu unterhielten. 

    Bis zu 3 Jahre Haft möglich

    Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten insbesondere zur Last, dass sie absichtlich nicht den Tierarzt gerufen haben, als Tiere erkrankten. Zudem seien die kranken Tiere nicht in geeigneter Art und Weise abgesondert gehalten worden. Über 100 Tiere sollen die Landwirte so vernachlässigt haben. Die Staatsanwaltschaft hat im Tatzeitraum elf wiederholte Vergehen festgestellt. Das Gesetz sieht dabei für jeden einzelnen Verstoß eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor. Jetzt muss das Landgericht Kempten entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird.

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