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Thermozelt in Tussenhausen darf nicht bezogen werden

Gericht gibt Gemeinde Recht

Keine Flüchtlinge: Thermozelt in Tussenhausen kann nicht belegt werden

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    Das Thermozelt in Tussenhausen, in dem knapp 80 Flüchtlinge einziehen sollten, kann vorerst nicht bezogen werden. Das hat das Bayerische Verwaltungsgericht entschieden und gibt damit der Klage der Gemeinde Recht. (Symbolbild)
    Das Thermozelt in Tussenhausen, in dem knapp 80 Flüchtlinge einziehen sollten, kann vorerst nicht bezogen werden. Das hat das Bayerische Verwaltungsgericht entschieden und gibt damit der Klage der Gemeinde Recht. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Willnow

    Das Thermozelt für Flüchtlinge, das das Landratsamt Unterallgäu in Tussenhausen errichtet hat, kann vorerst nicht belegt werden. Grund ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Dieser gibt der Gemeinde Tussenhausen in zweiter Instanz recht. Zuvor hatte das Bayerische Verwaltungsgericht die Sicht des Landratsamts bestätigt und in erster Instanz die Klage abgewiesen.

    Der Hintergrund

    Die Gemeinde Tussenhausen hatte über den Bauantrag des Landkreises nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen einmonatigen Frist abgestimmt. Nach dem Gesetz gilt dann im Regelfall das Einvernehmen automatisch als erteilt. Die Gemeinde klagte dagegen, da ihrer Ansicht nach für eine Entscheidung noch Daten zum Immissionsschutz gefehlt hatten. Diese sind - so die Sicht des Landratsamts - nicht erforderlich für die Entscheidung der Gemeinde, da im Genehmigungsverfahren die Verantwortung für den Immissionsschutz beim Landratsamt selbst liegt.

    Das Verwaltungsgericht bestätigte zunächst das Vorgehen des Landratsamts. Anders sah das nun der Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz: Die Frist zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sei nicht in Gang gesetzt worden und konnte daher nicht ablaufen.

    Rückschlag für den Landkreis

    Landrat Alex Eder sagt: "Diese Entscheidung verzögert das Vorhaben und macht uns noch mehr Arbeit". Das Genehmigungsverfahren müsse nun neu aufgerollt werden. Besonders ärgerlich sei, dass der Landkreis mit den 80 Plätzen im Zelt geplant habe, so Eder. Nach einer kurzen Pause zwischen den Jahren müsse der Landkreis jetzt wieder mit 40 bis 50 Zuweisungen pro Woche rechnen. "Der Druck lässt nicht nach und wir sind auf das Mitwirken und die Solidarität der Gemeinden angewiesen", hebt der Landrat hervor.

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