Von Michael Munkler, Riezlern - Weil er auf einem privaten Parkplatz an der Kanzelwandbahn im Kleinwalsertal nicht die geforderten Gebühren von 5,50 Euro gezahlt hatte, muss sich Hans-Jürgen Zech aus Durach vor dem Bezirksgericht Bezau verantworten. Es geht um eine 'Besitzstörungsklage'. Zech sagt: 'Die Hinweisschilder am Parkplatz waren völlig verschneit und deshalb nicht zu lesen.' Falls er das Verfahren verliert, muss er mit Kosten zwischen 600 und 800 Euro - oder mehr - rechnen. Es war am 23. Dezember, ein Tag vor Heiligabend: Mit zwei Freunden war Zech zunächst am Walmendingerhorn beim Skifahren, anschließend wollten die begeisterten Wintersportler noch an der Kanzelwandbahn die ersten Schwünge des Winters machen. Ein Schild, das auf die Parkgebühren-Pflicht hinweist, sei durch die Schneefälle des Vortags 'total zugeweht' gewesen, versichert Zech.
5,50 Euro für zwei Stunden Also habe er seinen Wagen auf einem Parkplatz in der Nähe der Bergbahn abgestellt, ohne am Kiosk eine Gebühr zu entrichten. Erst nach der Rückkehr vom Skifahren habe ihn der Pächter und Kioskbetreiber aufgefordert, die Gebühr eben noch nachträglich zu entrichten. Zech bot an, zwei Euro zu zahlen. 5,50 Euro für zwei Stunden sei ihm doch sehr hoch vorgekommen, schildert der Duracher. Zudem habe er ja bereits vorher an der Walmendingerhorn-Bahn ein Tages-Parkticket für 2,50 Euro gelöst. Kanzelwand- und Walmendingerhornbahn gehören zusammen. 'Ich habe ihm aber gesagt, dass das für ihn richtig teuer werden wird', erzählt Parkplatzpächter Florian Fritz, der sich mit zwei Euro nicht zufrieden geben wollte.
'Besitzstörungsklage' Und richtig teuer kann es jetzt tatsächlich werden: Ein von Fritz eingeschalteter Anwalt hat Zech eine Besitzstörungsklage nach österreichischem Recht zukommen lassen. Demnach klagt Fritz auf Unterlassung - vor Gericht soll sich Zech verpflichten, künftig 'jede Störung dieser Art zu unterlassen'. Außerdem soll Zech laut Klage die Kosten des Verfahrens übernehmen. Unterm Strich könnten sich für den Duracher nach Schätzung seines Anwalts die Kosten auf 600 bis 800 Euro summieren, wenn er den Rechtsstreit verliert. Hans-Jürgen Zech muss nun am 30. März vor dem Bezirksgericht in Bezau im Bregenzerwald erscheinen.
'Vernehmung als Partei' Per Einschreiben erhielt er eine 'Ladung zur vorbereitenden Tagsatzung und zur Vernehmung als Partei'. An einem zweiten Verhandlungstag müssen möglicherweise auch noch Zeugen vernommen werden. Im Mittelpunkt wird es unter anderem darum gehen, ob das Hinweisschild auf dem Parkplatz tatsächlich so verschneit war, dass es nicht zu erkennen war. Zech behauptet dies mit Nachdruck und verweist auf Zeugen. Der Kleinwalsertaler Parkplatzpächter Fritz widerspricht: 'Es gibt zwei Hinweistafeln, eine war auf jeden Fall zu sehen.' Darauf stehe übrigens auch klipp und klar, dass eine Nichtbeachtung mit einer Klage geahndet werde. Wenn Zech nach seiner Rückkehr vom Skifahren die geforderte Parkgebühr in voller Höhe gezahlt hätte, wäre für ihn der Fall erledigt gewesen, versichert Fritz. Er sei auch nicht bereit, mit jedem Autofahrer über den Parkgebühr zu feilschen.