Beim Thema "Wasserentnahme aus den Wolfslochquellen" hat sich der Tannheimer Gemeinderat jetzt mit einer knappen Mehrheit von sechs zu vier Stimmen für eine Entkoppelung des laufenden Wasserrechtsverfahrens (wir berichteten mehrfach) und damit für eine "Kompromisslösung" entschieden, wie es Bürgermeister Thomas Wonhas formuliert. Die Notversorgung und die damit verbundene Höhe der Wasserentnahme aus den Quellen, die umstritten ist, muss nun in einem gesonderten Antrag geregelt werden.
Eine unangekündigte Nachforderung von Mühlenbesitzer Johann Georg Dolderer, die er in der Gemeinderatssitzung stellte, "mache die Sache allerdings wieder komplizierter", so Wonhas. Er betont, dass er "sehr verwundert" über diesen Vorstoß sei. Dolderer setzt sich dafür ein, dass dem Tannenschorrenbach - er wird von den Wolfslochquellen gespeist - in Trockenphasen eine bestimmte Restwassermenge zugeleitet wird. "Es gibt viele, die Angst davor haben, dass der Bach austrocknet und dadurch seine Charakteristik verliert", so Dolderer. Eine Regelung der Restwassermenge würde auch jene zufriedenstellen, die aus ökologischen Gründen Einwendungen erhoben haben, sagt er.
Bei einer Rücksprache mit dem Landratsamt Biberach sei deutlich geworden, dass eine derartige Regelung aus ökologischer Sicht nicht erforderlich sei, so Wonhas. Dennoch wolle er mit den Mühlenbesitzern zeitnah über das Thema sprechen, um zu einer Einigung zu gelangen.
Zum Hintergrund: Die Tannheimer Müller Johann Georg Dolderer und Gerd Graf sind gegen den Antrag der Gemeinde, dass im Notfall bis zu zwölf Liter Wasser pro Sekunde aus den Wolfslochquellen entnommen werden dürfen. Wie berichtet fürchten sie, dass deshalb zu wenig Wasser für den Betrieb ihrer Mühlen ankommen könnte. Um die Versorgung Tannheims an "Spitzentagen" zu sichern, sind laut Berechnungen 8,1 Liter in der Sekunde notwendig. Mit diesem Spitzenentnahmewert zeigten sich die Müller bei einem Eröterungstermin Ende Februar einverstanden.
Die Regelentnahme soll bei 5,5 Litern pro Sekunde liegen.
Durch die beschlossene Entkoppelung, die voraussetzt, dass die Mühlenbesitzer ihre Einwendungen zurücknehmen, "können die ureigensten Tannheimer Wasserrechte im Konsens geregelt, und damit ein langwieriger und für alle Seiten aufreibender Rechtsstreit vermieden werden", heißt es in der Sitzungsvorlage.
Eine Genehmigung der Notfall-Entnahme ist Voraussetzung für einen Beitritt Tannheims zum Zweckverband Illertalwasserversorgung (ZVI), dem die Gemeinden Kirchdorf und Berkheim angehören. Wenn sich der Gemeinderat dafür entscheidet, die Entnahme der zwölf Liter in einem zweiten Verfahren zu beantragen, kostet das Zeit.
Die Gemeinden Kirchdorf und Berkheim hingegen bräuchten laut Wonhas schnelle Planungssicherheit, um die Kosten für anstehende Sanierungen kalkulieren zu können - mit oder ohne Tannheim. Eine baldige Entscheidung sei daher dringend erforderlich, um das weitere Vorgehen nicht zu blockieren.
Nachbargemeinden beraten
Am 11. April will sich der Gemeinderat daher für oder gegen einen Beitritt zum ZVI entscheiden. Der Bürgermeister rechnet mit einer "knappen Entscheidung". Inwieweit eine Mitgliedschaft Tannheims trotz zeitlicher Verschiebungen überhaupt noch gegeben ist, müssten die Nachbargemeinden beraten, so Wonhas.
Noch immer sorgt die beantragte Wasserentnahme der Gemeinde aus den Wolfslochquellen für Diskussionsstoff. Das Foto zeigt eine Messeinrichtung an der Quelle.