Ein Taekwondo-Trainer ist vom Amtsgericht Lindau wegen des Missbrauchs Schutzbefohlener in 20 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
Der zum Tatzeitpunkt 33 Jahre alte Familienvater hatte die betroffene 14-Jährige zunächst mit Liebeserklärungen und kleinen Aufmerksamkeiten beeindruckt, bis sie sich über zehn Monate immer wieder mit ihm traf. Diese Verabredungen nutzte der Mann zu sexuellen Handlungen mit dem unerfahrenen Mädchen. Er gab vor Gericht an, er sei in die Jugendliche verliebt gewesen und sie ebenfalls in ihn. Das Mädchen sagte aus, sie habe mitgemacht, weil sie ihn nicht habe enttäuschen wollen. Vom Gesetz her machte das Einverständnis der 14-Jährigen die Beziehung zwar legal. Allerdings habe der Angeklagte sich damit über sämtliche Anstandsregeln und seine Fürsorgepflicht hinweggesetzt, sagte der Richter. Denn gerade Taek-wondo sei ein Sport mit ganzheitlicher Ausrichtung. Er sei viel mehr Lebensschule als Wettkampf. Und ein Trainer wirke besonders charakter- und persönlichkeitsbildend.
Strafmildernd wirkte sich das Geständnis des Angeklagten aus, das dem Mädchen die Aussage vor Gericht ersparte.