Am Montag haben Bund und Länder erneut über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Das öffentliche Leben soll weitgehend heruntergefahren werden, und das vom 1. bis 5. April. Es folgt also ein verschärfter Oster-Lockdown. Die bisherigen Lockdown-Maßnahmen werden bis 18. April verlängert. Am 12. April soll darüber beraten werden, wie es danach weitergeht.
"Ruhetage" vom 1. bis 3. April
Der 1. und 3. April werden zum ersten Mal als "Ruhetage" definiert, dort sollen also ähnliche Regelungen folgen wie an Sonntagen, die Läden bleiben an diesen Tagen geschlossen. Nur am Karsamstag soll der Lebensmittelhandel geöffnet bleiben. Private Zusammenkünfte sollen auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, mit maximal fünf Personen beschränkt werden. Wo bereits Außengastronomie offen ist, muss sie für diese fünf Tage wieder schließen.
Kein öffentlicher Oster-Gottesdienst
Der Kanzlerin zufolge werden Ansammlungen im öffentlichen Raum grundsätzlich untersagt. Religiöse Veranstaltungen an Ostern sollen nur virtuell stattfinden.
Auf Reisen soll weiterhin verzichtet werden
Im Bund-Länder-Beschluss wird an alle Bürger appelliert, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und Ausland zu verzichten. Die Aufhebung der Reisewarnung und Quarantänepflicht für Mallorca hat für viel Aufregung gesorgt. Urlaub wird dort zwar weiter möglich sein. Bund und Länder appellieren aber an die Fluggesellschaften, keine zusätzlichen Flüge mehr für die Osterferien anzubieten.Die Bundesregierung plane eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Es soll eine Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland geben. Bisher müssen nur Einreisende aus "Hochinzidenzgebieten" bei Einreise einen Test vorweisen.
Mallorca ist kein Risikogebiet mehr - Ostern am Meer?
Hotels bleiben zu
Tourismus im Inland wird auch über Ostern nicht möglich sein. Für Urlauber bleiben Hotels und Beherbergungsbetriebe geschlossen.
Notbremse
Die Anfang März beschlossene Notbremse für Corona-Hotspots soll strikt durchgeführt werden. Die Landkreise sollen aber auch weitere Maßnahmen ergreifen können, wenn der Schwellenwert überschritten wird.
Keine Schließung von Schulen und Kitas
Bund und Länder wollen Corona-Tests für Schüler, Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte ausweiten. Regional läuft die Verteilung und Organisation unterschiedlich gut. Merkel und die Ministerpräsidenten trafen keine konkreten Vereinbarungen hinsichtlich der Schließung oder anderen Einschränkungen von Schulen und Kitas. Die Länder regeln diese Fragen damit weiterhin in Eigenregie.
Tests für Beschäftigte
Unternehmen sollen ihren Beschäftigten auch weiterhin das Arbeiten von zu Hause ermöglichen. Falls das nicht möglich sei, sollte den Beschäftigen mindestens einmal und bei Verfügbarkeit zweimal die Woche ein Testangebot gemacht werden.