Kaufbeuren | fro | 'Halmfliegen sind keine Belästigung', meint einAZ-Leser. Deshalb wendet er sich gegen eine 'Halmfliegenbehandlung' an einem Wohnhaus durch einen Schädlingsbekämpfer. Die Fliegen seien vielmehr 'Nutzinsekten' und außerdem gefährde der Giftgaseinsatz andere Tiere und auch Bewohner, so der Leser.
'Halmfliegen sind keine Schädlinge', bestätigt Andrea Gimple, Fachkraft für Naturschutz im Kaufbeurer Umweltamt. Je nach Art vertilgten sie Grasreste oder Wurzelläuse. Vor allem die weiblichen Insekten überwinterten in Ritzen an Gebäuden mit hellen, hohen und von der Sonne gewärmten Fassaden, erläutert Gimple. Dabei können die Fliegen aber auch in großen Mengen auftreten. Ist ein Haus davon betroffen, könnten die Bewohner Fliegengitter vor den Fenstern anbringen, um die Insekten abzuhalten. Werde dennoch eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt, so seien die dafür vorgesehenen Mittel aber rechtlich unbedenklich.
Das bestätigt auch Daniela Hiemer, stellvertretende Leiterin in der Abteilung für Ordnung: Schädlingsbekämpfer seien staatlich geprüft. Der Einsatz ihrer Mittel unterliege obendrein gesetzlicher Vorgaben, um gesundheitliche Folgen auszuschließen. Die Stadt selbst habe einen Vertrag über Rattenbekämpfung.
Die Kommune kann lediglich bei einer 'Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung' eine Schädlingsbekämpfung anordnen, etwa wenn ein Haus- oder Grundstückseigentümer seiner Pflicht nicht nachkommt. Wenn jemand aber daheim Schädlinge bekämpfen lässt, ist das Privatsache. So, wie in diesem Fall mit den Halmfliegen.