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Streit um psychologische Gutachen - Urteil im Fall des "Zech-Mörders" am Freitag erwartet

Revisionsverfahren

Streit um psychologische Gutachen - Urteil im Fall des "Zech-Mörders" am Freitag erwartet

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    Der Angeklagte vor dem Prozess im Gespräch mit seiner Anwältin.
    Der Angeklagte vor dem Prozess im Gespräch mit seiner Anwältin. Foto: Fabian Mayr

    Vor dem Landgericht Kempten wird aktuell ein Mordfall aus dem Jahr 2018 teilweise neu aufgerollt. Der heute 40-jährige Angeklagte soll bei einem Einbruch in Lindau(Zech) von einem Rentner überrascht worden sein. Anschließend erwürgte der Mann den Rentner, legte ihn in die Badewanne und zündete das Haus an, um den Mord zu vertuschen. 2018 wurde der 40-Jährige deswegen zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. 

    Mord an Rentner in Lindau - Mann (38) zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt

    Streit um psychologische Gutachten 

    Der BGH hat dieses Urteil aber in Teilen aufgehoben. Man sei nicht ausreichend auf die Psyche des Mannes eingegangen. Deshalb wird der Fall jetzt in Teilen neu aufgerollt. Streitpunkt sind unterschiedliche psychologische Gutachten, die erstellt wurden, um die Schuldfähigkeit des Angeklagten festzustellen. Diese sollen zum Teil gravierende Mängel beinhalten, so die Verteidigung des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft räumt zwar ein, dass eines der beiden Gutachten mangelhaft sei, besteht aber darauf, das zweite Gutachten zu verwerten. Der Richter kündigte an, dass Urteil am Freitag zu verkünden.

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