Der Gerichtsstreit zwischen der Firma Bergader (Waging am See) und der Schönegger Käsealm (Prem/Ostallgäu) ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Die Firma Bergader wollte der Schönegger Käsealm den Käsenamen "Bergler" verbieten lassen, weil er dem Firmennamen ähnele. Der "Urige Bergler" ist eine Spezialität der Schönegger Käsealm.
Die 33. Handelskammer des Landgerichts München I sah dagegen "keine Verwechslungsgefahr". Der Begriff "Berg" werde häufig für Käse gebraucht und sei deshalb nicht schützbar. Dennoch riet die Richterin zu einem Vergleich, den die streitenden Parteien (widerruflich) akzeptierten.