Vor drei Wochen haben Unbekannte in Kempten Frauen unter den Rock fotografiert. Ein Mann näherte sich der 28-jährigen Frau auf offener Straße von hinten und fotografierte mit seinem Handy unter ihren Rock. Solche Szenarien kommen häufig vor und sind in Deutschland bislang nicht in jedem Fall strafbar. Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wollen das ändern. Wer in England einer Frau heimlich unter den Rock fotografiert, muss mit zwei Jahren Haft rechnen. In Deutschland ist das bisher nicht der Fall. Das sogenannte Upskirting - das unbefugte Fotografieren unter Röcke und Kleider - soll nun aber auch in Teilen Deutschlands unter Strafe gestellt werden. Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bereiten derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf für eine Bundesratsinitiative vor. Heimliche Aufnahmen unter den Rock sind bislang nur dann strafbar, wenn sie den "höchstpersönlichen Lebensbereich" verletzen. Das ist der Fall, wenn die heimlichen Fotos in der Wohnung des Opfers gemacht werden, nicht aber, wenn sie im öffentlichen Raum, auf der Straße oder in einem Café, aufgenommen werden. "Upskirting" in der Öffentlichkeit ist bislang nur strafbar, wenn die Aufnahmen beispielsweise im Internet verbreitet werden. Bisher hänge es eher vom Zufall der Situation ab, ob solch voyeuristische Übergriffe als Straftatbestand gewertet würden oder nicht. Ein entsprechendes Gesetz würde es der Polizei erleichtern, gegen Täter vorzugehen, Personalien aufzunehmen, Platzverweise zu erteilen und Fotoapparate oder Handys zu beschlagnahmen, so Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf.
Gesetz