Die Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro für den Betreiber der Grüntenlifte in Kranzegg wegen fahrlässiger Tötung ist rechtskräftig. Wie das Amtsgericht Sonthofen heute mitgeteilt hat, sahen es die Richter als erwiesen an, dass der 67-jährige im vergangenen Winter die Piste nicht ausreichend gesichert hatte. Im dichten Nebel hat wie berichtet ein 17-jähriger Snowboarder die Orientierung verloren und kam von der Piste ab. Bei dem Versuch ins Tal zu gelangen, stürzte der Jugendliche über einen Felsabbruch und verstarb.
Sonthofen