Ihnen wird zur Last gelegt, bei Sonderführungen falsch abgerechnet und in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten hat das Amtsgericht Kaufbeuren gegen zwei Beamte, die für die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in der Schlossverwaltung Neuschwanstein arbeiteten, jeweils Strafbefehle wegen Betrugs und Untreue erlassen.
Ihnen wird zur Last gelegt, bei der Abrechnung von Sonderführungen gegenüber der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen einen geringeren als den tatsächlich vereinbarten Betrag angegeben zu haben, um den überschießenden Betrag für sich zu behalten bzw. die Überschüsse den Schlossführern zu überlassen. Hinsichtlich eines weiteren bis Mitte 2006 tätigen Beamten wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Kempten mit Zustimmung des Gerichts wegen geringer Schuld eingestellt.