Im nächsten Jahr kommen einige steuerliche Änderungen auf Unternehmer und Arbeitgeber zu: Ab 1. Januar können verschiedene Erklärungen wie die monatliche Umsatzsteuer- oder Lohnsteueranmeldung nur noch mittels elektronischem Zertifikat an das Finanzamt übermittelt werden.
Auch die elektronischen Lohnsteuermerkmale zur Berechnung des Arbeitslohns können nur zertifiziert abgerufen werden. Unternehmer müssen sich dazu im Elsterportal auf anmelden und eine Registrierung durchlaufen. In dem Registrierungsverfahren, das bis zu zwei Wochen dauern kann, erhält der Steuerpflichtige sowohl per Email als auch per Brief Freischalt-Codes, mit denen er sein persönliches Online-Steuerkonto beim Finanzamt aktivieren kann.
'Unternehmer sollten sich möglichst bald auf der Homepage informieren', rät Wolfgang Kriegbaum, Leiter des Finanzamts Kempten. Tipps gibt es auch bei der kostenlosen Elster-Hotline 08005/235055.