Füssen(güb). - Seit rund zweieinhalb Jahren hat das Füssener 'Videoland' in der Luitpoldstraße auch sonntags geöffnet. Zu Unrecht - meint die Stadt Füssen: Bereits im Mai hat sie Inhaber Hans Zimmermann das Verleihen von Videos an Sonn- und Feiertagen untersagt. 'Das wäre ein echter Verlust für Füssen', meint Zimmermann, der für den Sonntagsverleih 7000 Unterschriften gesammelt hat. Im Juni hat der Chef der Videothek gegen den entsprechenden Bescheid der Stadt Widerspruch eingelegt. Weiterhin verleiht er auch sonntags Videos - 'für die vielen Leute, die gerade am Sonntag Zeit und Lust haben, sich Filme auszuleihen und anzusehen. 7000 Unterschriften hat Zimmermann daher für den Sonntagsverleih gesammelt - von Kunden und Passanten. Das alles half nichts: Anfang September standen Polizeibeamte in der Videothek und stellten fest, dass trotz des behördlichen Verbots an einem Sonntag Videos verliehen wurden. Die Stadt hatte dem Betreiber den Verleih von Videofilmen untersagt, weil dies einen Verstoß gegen das 'Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage' (FTG) darstelle. Laut Markus Gmeiner vom städtischen Ordnungsamt ist im Gesetz klar geregelt, dass auch Videotheken sonntags nicht öffnen dürfen. Ausnahmen gebe es in touristischen Gebieten nur für Souvenirläden. Kein Problem sieht Gmeiner darin, dass das Internet-Café; in den Räumen der Videothek sonntags geöffnet hat - so lange keine Videos oder DVDs verliehen werden. Videoland-Chef Zimmermann beharrt dagegen auf eine mündliche Erlaubnis, die ihm das Landratsamt und die Regierung von Schwaben gegeben hätten. Außerdem fühle sich niemand gestört vom Sonntagsbetrieb: Die Nachbarn hätten ihm ihr Okay für den Betrieb am Sonntag gegeben. Und auch die Geräusche beim Öffnen der Tür könnten kein Grund sein: Diese werde auch von den Gästen des Internet-Café;s benutzt. Auf der Luitpoldstraße herrsche außerdem derartiger Lärm, dass ein Öffnen und Schließen der Tür keine Störung mehr darstelle. Beschwerden in dieser Richtung hat es auch laut Gmeiner nicht gegeben. Die Stadt habe mit dem Bescheid auf den anonymen Hinweis eines Anrufers reagiert.
Gerichtsurteil ziehe nicht Auch bei einem Gespräch mit Bürgermeister Christian Gangl blieb die Stadtverwaltung bei ihrer Haltung: Das FTG verbiete den Verleih von Videos an Sonn- und Feiertagen. Doch auch hier ist Zimmermann anderer Meinung: Von Videotheken sei direkt im Gesetz keine Rede. Auch der Hinweis auf ein Gerichtsurteil von 1985, bei dem ein Videoverleih verboten wurde, ziehe nicht: Dieser Fall habe sich in einem Wohngebiet abgespielt. Zimmermann sieht nach EU-Recht auch einen Wettbewerbs-Nachteil gegenüber anderer Videotheken. So befinde sich der nächste Verleih in Reutte. Und in Österreich sei der Videoverleih an Sonn- und Feiertagen ohne Beschränkung erlaubt. Zimmermann bedauert das Vorgehen der Stadt. Auch deren Mitarbeiter oder Polizisten würden das Angebot gern annehmen: 'Das sind unsere besten Kunden' - ebenso wie Urlauber, von denen an regnerischen Tagen bis zu 50 in seinem Laden stünden. So trage die Videothek etwas zum Freizeitangebot der Tourismusstadt Füssen bei.
'Sollen Videoland anschauen' Sein Widerspruch wird demnächst im Stadtrat behandelt - allerdings müsse sich das Gremium an gesetzliche Vorgaben halten, so Gmeiner. Zimmermann lädt daher die Räte ein: 'Sie sollen sich das Videoland anschauen.' Lehnt der Stadtrat den Widerspruch ab, wandert er weiter zum Landratsamt.