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Stadt Memmingen verschärft Corona-Regeln ab Montag

Inzidenzwert drei Tagen in Folge über 100

Stadt Memmingen verschärft Corona-Regeln ab Montag

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    Ab Montag gelten in Memmingen verschärfte Corona-Regeln. (Symbolbild)
    Ab Montag gelten in Memmingen verschärfte Corona-Regeln. (Symbolbild) Foto: Svenja Moller

    Die Stadt Memmingen hat am Samstag den dritten Tag in Folge den Inzidenzwert von 100 überschritten. Deshalb werden die Corona-Maßnahmen dort ab Montag verschärft.

    Diese Corona-Regeln gelten ab Montag in Memmingen

    Kontaktbeschränkung:

    • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person gestattet.
    • Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Be- tracht.
    • Zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
    • Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

    Sport:

    • Zulässig ist nur die Ausübung kontaktfreien Sports unter Beachtung der Kontaktbeschränkung.
    • Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
    • Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten sind nur unter freiem Himmel und nur für kontaktfreien Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen zulässig.

    Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Märkte:

    • Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt.
    • Ausgenommen sind, bei Einhaltung der jeweiligen Voraussetzungen (Mindestabstand, Kundenanzahl, FFP2-Maskenpflicht für Kunden, Schutz- und Hygienekonzept) der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte, sowie der Großhandel. Der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment hinausgehen, ist untersagt.
    • Abweichend von der Untersagung ist die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften ("Click& Collect") zulässig unter Einhaltung der Voraussetzungen (Mindestabstand, FFP2-Maskenpflicht für Kunden, Schutz- und Hygienekonzept).

    Außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschulen:

    • Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform untersagt.
    • Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote sind in Präsenzform untersagt.
    • Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sind unter den Voraussetzungen zulässig.
    • Instrumental und Gesangsunterricht ist in Präsenzform untersagt.

    Kulturstätten:Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstäten sowie zoologische und botanische Gärten sind geschlossen. Nächtliche Ausgangssperre:Von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn dies ist begründet aufgrund:

    • eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen
    • der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke
    • der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
    • der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger
    • der Begleitung Sterbender
    • von Handlungen zur Versorgung von Tieren
    • von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen

    Inzidenzwert in Memmingen auch am Sonntag deutlich über 100

    Auch am Sonntag liegt der Inzidenzwert in Memmingen laut dem Robert-Koch-Institut mit 183,7 deutlich über 100.

    Auch das Unterallgäu über 200 - Inzidenzwert im Ostallgäu steigt weiter

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