Die Stadt Memmingen hat eine 9. Allgemeinverfügung erlassen und darin den Alkoholkonsum auf stark frequentieren Plätzen in der Innenstadt untersagt. Zuvor hatte ein Gericht das bayernweites Alkoholverbot auf öffentlichen Flächen außer Kraft gesetzt. Das Gericht entschied, dass jede Kommune selber die öffentlichen Plätze bestimmen muss, auf denen Alkoholverbote gelten sollen.
Folgende Plätze in Memmingen sind vom Alkoholverbot betroffen.
- Marktplatz,
- Kramerstraße,
- Weinmarkt,
- Theaterplatz
- Schrannenplatz.
Laut der Stadt Memmingen erstreckt sich das Verbot auf den oben genannten Plätzen auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, einschließlich der Gehwege bis zu den Hauswänden. Außerdem gilt auf den genannten Plätzen auch die Maskenpflicht.
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