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Stadt Kempten erlässt Sondernutzungsgebühren für Gastronomie und Einzelhandel

Corona bedingte Schließungen

Stadt Kempten erlässt Sondernutzungsgebühren für Gastronomie und Einzelhandel

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    Die Stadt Kempten hat den Gastronomen und dem Einzelhandel bereits bezahlte Sondernutzungsgebühren für den Zeitraum der Corona bedingten Schließungen erlassen.
    Die Stadt Kempten hat den Gastronomen und dem Einzelhandel bereits bezahlte Sondernutzungsgebühren für den Zeitraum der Corona bedingten Schließungen erlassen. Foto: Ralf Lienert

    Die Stadt Kempten hat den Gastronomen und dem Einzelhandel bereits bezahlte Sondernutzungsgebühren für den Zeitraum der Corona bedingten Schließungen erlassen. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Konkret geht es demnach um einen Betrag von fast 42.000 Euro, der an die Betroffenen zurückerstattet wurde. Dadurch soll Kemptens Einzelhandel und die Gastronomie entlastet werden.  Eine zusätzliche Entlastung hat die Stadt für die weitere Nutzung der Außengastronomie und den Verkaufsflächen der Einzelhändler beschlossen. Wie die Stadt mitteilt, werden bis auf Weiteres nur 50 Prozent der anstehenden Sondernutzungsgebühren in Rechnung gestellt. Sofern die Verkehrssicherheit sowie Flucht- und Rettungswege nicht gefährdet werden, sollen außerdem Ausweitungen der bisherigen Außenflächen der Gastronomie wegen des notwendigen Mindesabstands "großzügig gehandhabt" werden. Jeder Betroffene wurde schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass mit Öffnung der Geschäfte ein neuer Antrag zu stellen ist, mit dem die o. a. Voraussetzungen geprüft werden.

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