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Staatsanwaltschaft legt Revision ein

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Staatsanwaltschaft legt Revision ein

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    Lindau | mb | Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Kempten eingelegt, nachdem ein 24-Jähriger aus einer Gemeinde am bayerischen Bodensee eine 23-monatige Haftstrafe auf Bewährung bekommen hat (wir berichteten).

    Wie Oberstaatsanwalt Peter Koch sagte, ist diese Revision auf die Rechtsfolgen beschränkt. Das heißt, die Staatsanwaltschaft widerspricht nicht der Ansicht des Gerichts, dass der 24-Jährige im vergangenen August in Lindau ein 17-jähriges Mädchen an den Haaren zu Boden gezogen hat, ihr dann mehrfach gegen den Kopf getreten hat, sodass diese eine Gehirnerschütterung, Prellungen und ein geplatztes Trommelfell erlitt. Die Staatsanwalt widerspricht jedoch der Folgerung des Gerichts, dass eine 23-monatige Bewährungsstrafe und ein Schmerzensgeld von 7500 Euro ausreichend seien. In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Lindau war der Täter zu einer 25-monatigen Strafe ohne Bewährung sowie 10000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden.

    Eine Revision gegen ein Berufungsurteil des Landgerichts kommt im gerichtlichen Alltag recht selten vor. Insofern ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft durchaus außergewöhnlich. Die Revision geht jetzt vors Oberlandesgericht München, das zunächst über die Annahme entscheidet.

    Aufgrund der Beschränkung der Revision auf die Rechtsfolgen kann das Gericht auf das erneute Anhören der Opfer verzichten. Außerdem fallen offenbar gleich mehrere Gründe weg, mit denen der vorsitzende Richter am Landgericht die Bewährungsstrafe begründet hatte: Unter anderem hatte er dem Angeklagten zugute gehalten, dass er wegen seiner Lehrstelle eine positive Sozialprognose habe. Wie die KfZ-Innung in Augsburg aber mitteilte, wurde ihm die Lehrstelle bereits zum 17.

    Juli gekündigt. Der Grund war wiederholte Unzuverlässigkeit und tagelanges Nichterscheinen bei der Arbeit. Derzeit bedient der 24-Jährige in einem Straßencafé.

    Vor Gericht hatte sein Anwalt jedoch behauptet, dass der Täter seinem Ausbildungsverhältnis noch immer nachkomme. Und dass er zusätzlich in einem Café jobbe, um seine Ausgaben unter anderem für die Miete zu finanzieren.

    Genau dieses Doppelengagement des Täters hatte das Landgericht Kempten jedoch ausdrücklich als Grund für eine Bewährungsstrafe genannt. Der Täter bemühe sich um Sozialisation, hatte der Richter wörtlich gesagt. Davon ist jedoch auch über die Arbeit hinaus nicht viel zu erkennen.

    Denn auch mit der Bezahlung der Miete für seine Wohnung, die vom Landgericht ebenfalls gewürdigt wurde, gibt es Probleme, wegen derer er demnächst wiederum vor dem Amtsgericht Lindau steht.

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