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Staatsanwaltschaft beantragt Geldstrafe nach Snowboardunglück

Kranzegg

Staatsanwaltschaft beantragt Geldstrafe nach Snowboardunglück

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    Knapp sieben Monate nach dem tödlichen Snowboardunfall an den Grüntenliften in Kranzegg hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe gegen den Betreiber beantragt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 67-jährigen Betreiber fahrlässige Tötung vor. Er soll am Unfalltag bei dichtem Nebel die Pisten nicht ausreichend gesichert haben. Ein 17-jähriger Snowboarder aus dem Landkreis Neu-Ulm hatte am 10. Januar am Gipfellift die Orientierung verloren, war von der Piste abgekommen und tödlich abgestürzt. Die Staatsanwaltschaft macht fehlende Pistenrandmarkierungen für den Unfall verantwortlich.

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