Von Veronika Krull Sonthofen So wars nicht vereinbart. Susanne Stopp aus Sonthofen ist sauer. Als die 31-Jährige und ihr Ehemann Marco vor zwei Jahren Wunschkind Niklas bekamen, hatten sie alles genau durchgerechnet. Das Gehalt von Marco, der als Lkw-Fahrer arbeitet, plus Kindergeld plus Erziehungsgeld die Summe reichte aus, damit sich Susanne drei Jahre lang ausschließlich um den Kleinen kümmern konnte. Solange, bis er in den Kindergarten geht. Doch jetzt erfuhr die junge Mutter zu ihrem Schrecken, dass der Freistaat das Landeserziehungsgeld nur noch ein halbes Jahr zahlt. Jetzt, sagt Susanne Stopp verbittert, muss ich mir schnell eine Stelle suchen, damit ich das fehlende Geld reinhole. Doch das sei einfacher gesagt als getan. In ihrem eigentlichen Beruf als Kosmetikerin und Friseurin habe sie frühestens im Herbst Aussicht auf eine Stelle. Bis dahin sei sie auch bereit, putzen zu gehen. Wobei, wie sie sagt, viele Mütter, ebenso wie sie von der Kürzung betroffen, auf Jobsuche sind. Selbst beim Putzen, hat Stopp festgestellt, siehts schon schwierig aus. Ihr großes Problem: wohin mit dem Kleinen, während sie arbeitet? Die nächste Kinderkrippe befindet sich in Kempten; eine Krippe in Sonthofen (im Johannis-Kindergarten) wird erst im Herbst eröffnet.
Die Schwiegereltern wohnen in Dresden, die eigene Mutter ist voll berufstätig und kann den Kleinen maximal eine Stunde die Woche betreuen. Eine Tagesmutter ist Susanne Stopp zu teuer. Also kann sie allenfalls abends, wenn ihr Mann zu Hause ist, oder am Wochenende arbeiten. Dieses halbe Jahr fehlt mir absolut, schimpft Stopp, die sich vor allem darüber aufregt, dass sie nichts von der Kürzung gewusst und erst nach Antragstellung im Oktober davon erfahren hat. Die Änderungen beim Landeserziehungsgeld, das in Bayern seit 1989 im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld im dritten Lebensjahr gezahlt wird, wurden zum 1. April 2004 beschlossen. Betroffen sind alle Kinder, die nach dem 1. Juli 2002 geboren worden sind, so wie Niklas Stopp. Demnach werden für das erste Kind statt wie bisher 250 nur noch maximal 200 Euro gezahlt je nach Einkommen der Eltern. Und das auch nicht mehr ein ganzes Jahr lang, sondern nur noch sechs Monate. Ab dem zweiten Kind gilt weiterhin die Zwölf-Monate-Regelung. Das finde ich nicht in Ordnung, empört sich die Sonthoferin, die sich auch darüber ärgert, dass bisher nicht in den Medien über die Kürzungen informiert worden sei. Viele Eltern, glaubt sie, halten den Mund, weil sie nicht zugeben wollen, dass sie das Geld brauchen. Sie habe jetzt Einspruch eingelegt, einen Bescheid habe sie aber noch nicht erhalten.