Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Spaß wird zu Tragödie: Frau (45) querschnittsgelähmt, weil Mann (33) sie in Plantschbecken schmiss

Nun stand er vor Gericht

Spaß wird zu Tragödie: Frau (45) querschnittsgelähmt, weil Mann (33) sie in Plantschbecken schmiss

    • |
    • |
    Ein 45-Jährige ist wegen eines Vorfalls mit einem Plantschbecken im letzten Sommer seitdem querschnittsgelähmt. (Symbolbild)
    Ein 45-Jährige ist wegen eines Vorfalls mit einem Plantschbecken im letzten Sommer seitdem querschnittsgelähmt. (Symbolbild) Foto: Stefano Ferrario auf Pixabay

    Es sollte eigentlich nur ein Spaß auf einer Party sein. Doch für eine 45-jährige Frau endete eine Blödelei in einem Dorf nahe Landsberg im Juli letzten Jahres in einer Tragödie. Ein 33-jähriger Mann hatte damals die 45-Jährige aus Spaß hochgehoben und sich mit ihr in ein etwa 50 Zentimeter tiefes Plantschbecken fallen lassen. Die Frau knallte mit dem Kopf auf den Boden des Beckens. Seitdem ist sie vom Hals abwärts querschnittsgelähmt. Der 33-Jährige stand deswegen in dieser Woche vor dem Amtsgericht in Landsberg.

    Frau kann nicht einmal mehr selbstständig atmen

    An dem Sommertag im Juli saß der 33-Jährige zusammen mit dem Ehemann der 45-Jährigen und mindestens einem weiteren Arbeitskollegen auf der Terrasse. Der 33-Jährige hatte schon ein paar Bier getrunken, als die 45-Jährige hinzukam. Der Angeklagte entschied sich dann im aufblasbaren Plantschbecken baden zu gehen und kündigte an die 45-Jährige ebenfalls hinein zu werfen. Er hob sie hoch, legte sie sich über die Schulter und ließ sich rückwärts in das Becken fallen. Die Frau kam mit dem Kopf auf dem Beckenboden auf und ist seit dem Vorfall querschnittsgelähmt. Sie kann nicht einmal mehr selbstständig atmen und ist ein kompletter Pflegefall.

    Angeklagter ist geständig und bereut den Vorfall

    Obwohl die Staatsanwaltschaft gegen den Mann eine Geldstrafe per Strafbefehl verhängen wollte, rief die Richterin am Dienstag eine Hauptversammlung ein, da sie erheblichen Klärungsbedarf sah. Das berichten mehrere Medien,unter anderem die Augsburger Allgemeine. Der Angeklagte konnte bei der emotionalen Verhandlung die Bedenken der Richterin größtenteils ausräumen. Er zeigte sich voll geständig und bereute den Vorfall zutiefst. Der 33-Jährige sagte außerdem unter Tränen, dass seine Frau wegen der seelischen Belastung eine Fehlgeburt hatte. Er hätte das Kind nach der 45-Jährigen benannt, wenn es ein Mädchen geworden wäre. Er habe nach dem Vorfall auch versucht sich bei der 45-Jährigen zu entschuldigen, aber ihm war gesagt worden, dass sie nichts mehr mit ihm zu tun haben wolle. Dennoch drückte die 45-Jährige dem 33-Jährigen ihr Beileid aus, als vor Kurzem sein Vater, der ebenfalls schwerbehindert war, gestorben ist. 

    Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro

    Am Ende legte das Gericht dem Mann ans Herz das Gespräch mit der 45-Jährigen Frau zu suchen und sich zu entschuldigen. Außerdem muss der 33-Jährige nun innerhalb eines halben Jahres eine Geldstrafe von 5.000 Euro an die Frau entrichten. Das deckt zwar nicht die Pflegekosten auf Dauer, aber der Mann hat wohl selbst kaum Geld und weiß seinen Angaben nach nicht einmal, wie er die Beerdigung seines Vaters bezahlen soll. Ist dieser Betrag jedoch bezahlt, wird das Verfahren eingestellt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden