Ein 44-Jähriger stand wegen fahrlässiger Brandstiftung in Sonthofen vor Gericht. Die zuständige Richterin hat das Verfahren nun gegen eine Zahlung von 1.200 Euro an eine örtliche Feuerwehr eingestellt. Gründe für die Entscheidung sind laut der Allgäuer Zeitung (AZ), dass der 44-Jährige die Tat einräumte und noch hohe Schadenersatzforderungen auf ihn zukommen. Zum Zeitpunkt des Brandes war der Angeklagte nicht versichert. Der Mann war im Oktober auf einer Geburtstagsparty, wo er den Grill entzünden wollte. Um den Vorgang zu beschleunigen, goss der 44-Jährige zu einem späteren Zeitpunkt erneut Benzin in die schon brennende Feuerschale, heißt es in der AZ. Die Flammen gingen zunächst auf umliegende Sträucher, dann auf eine Garage über.
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