Moltke-/Bismarck-Straße sollen ihr Bild behalten Sonthofen (bb). Ein Abbruchverbot von sechs alten Häusern mit Sattel- und Walmdächern im Bereich Moltke- und Bismarck-Straße will die Stadt Sonthofen erlassen. Dazu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Quartier nötig. Den entsprechenden Beschluss dazu hat jetzt der Sonthofer Stadtrat mit 27:0 Stimmen gefasst. Wie Stadtbaumeister Hans Wernick vor der Abstimmung ausführte, habe Sonthofen großes Interesse daran, die Struktur der Bebauung zwischen Bahnhof- und Immenstädter Straße beidseits der Moltke- und Bis-marck-Straße zu erhalten. Denn in diesem Areal stünden ein paar historische Häuser, wie sie andernorts in der Kreisstadt kaum noch vorkommen. Jeden Einzelfall prüfen Da in besagtem Gebiet bisher kein Bebauungsplan besteht und die einzelnen Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehen, wäre ein Abbruch genehmigungsfrei.
Die Stadt möchte sich jedoch ein Mitspracherecht sichern, vor allem deshalb, um zu verhindern, dass dort völlig überdimensionierte Komplexe entstehen. Dazu benötigt die Kommune jedoch einen Bebauungsplan. Aber auch trotz eines Bebauungsplans, erklärte Wernick weiter, kann jeder Hausherr einen Abbruch-Antrag stellen. Die Stadt wird dann in jedem Einzelfall prüfen, ob dem Antrag stattgegeben wird. Bei eventuellen Neubauten will Sonthofen darauf achten, dass sie sich an den Bestand angleichen. Der nun ins Auge gefasste Bebauungsplan für das Quartier mit seinen rund 25 großzügigen Grundstücken sieht drei Zonen vor. In Zone I und II ist ein Abbruch weiterhin zulässig, in Zone III (diese betrifft die sechs alten Häuser mit Walmdach) ist ein Abriss verboten. Ausgelöst hatte die Diskussion um das bahnhofsnahe Quartier der Abbruch-Antrag einer Burgberger Hausbau-Firma für das Anwesen Moltke-Straße 5 verbunden mit einem Neubau-Gesuch. Dieser Bauantrag ist wegen der aktuellen Debatte um das Erscheinungsbild des Viertels zur Zeit zurückgestellt.