Wegen der derzeit geltenden Beschränkungen werden momentan viele Einrichtungen wie Hotels, Gaststätten, Sport- und Veranstaltungshallen, Schulen, Einkaufszentren etc. nur wenig bis gar nicht benutzt. Deshalb weist das Landratsamt Oberallgäu jetzt darauf hin, dass das negative Auswirkungen für die Trinkwasserqualität in den betroffenen Gebäuden hat. Wie das Landratsamt mitteilt, sei jede Trinkwasser-Installation auf eine regelmäßige Wasserentnahme ausgelegt. Entfällt diese, drohen demnach hygienische Probleme wie beispielsweise Legionellen. Diese können später nur unter erheblichem Aufwand wieder beseitigt werden. Darum empfiehlt das Landratsamt die Trinkwasser-Leitungen aller nicht genutzten Entnahmestellen mindestens wöchentlich zu spülen. Besser wäre sogar alle 72 Stunden. Das gelte "unabhängig davon, ob eine Einrichtung geschlossen ist oder nur noch teilweise genutzt wird." Die Leitungen sollen solange gespült werden, bis die Wassertemperatur konstant bleibe. "Die Kalt- und Warmwasserleitung sind getrennt zu spülen, zunächst Warmwasser, dann Kaltwasser", so das Landratsamt.
Betriebsunterbrechung der Trinkwasser-Installation: Hygienisches und finanzielles Risiko
"Wird eine Trinkwasser-Installation nicht gespült, spart dies zwar zunächst Kosten für Energie, Wasser und Personal. Aber dadurch verursachte hygienische Beeinträchtigungen führen unter Umständen zu hohen Sanierungskosten", gibt das Landratsamt zu bedenken. "Diese können weitaus höher liegen als die Kosten für die Durchführung von Spülprogrammen." Ausführliche Informationen für Gebäude-Betreiber, Fachfirmen und Trinkwasserlabore hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel (LGL) in zwei Merkblättern veröffentlicht. Diese sind auch auf derInternetseitedes Landkreises Oberallgäu veröffentlicht.