Weil er sich an einer Pistenbegrenzung schwer verletzte, hat ein Snowboarder die Nebelhornbahn AG verklagt. Ende Juni fiel dann das Urteil am Landgericht Kempten. Der Snowboarder gewann: Die Nebelhornbahn habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und müsse somit für den beim Unfall entstandenen Schaden aufkommen. Das teilt das Landgericht Kempten gegenüber all-in.de mit. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Die Nebelhornbahn hat Berufung eingelegt. Derzeit ist das Oberlandesgericht München als Berufungsgericht mit der Sache befasst. Wann die Verhandlung stattfinden wird, ist noch nicht bekannt.
Im Tiefschnee unterwegs
Im Januar 2019 war es zu dem schweren Unfall an der Nebelhornbahn in Oberstdorf gekommen. Nach Angaben des Landgerichts behauptete der Mann, mit seinem Snowboard ein kleines Stück neben der Piste im Tiefschnee gefahren zu sein. Bei einem Schwung stieß er dann mit dem hinteren Bein gegen einen vom Schnee bedeckten Pistenbegrenzungsposten (Pfahl). Der Snowboarder erlitt schwere Verletzungen am Bein. Der genaue Unfallhergang ist zwischen den Parteien streitig. Das Landgericht folgte letztendlich aber den Schilderungen des Klägers und seiner als Zeugin vernommenen Ehefrau.
Urteilsbegründung: Verkehrssicherungspflicht endet nicht mit der begrenzten Piste
Die Verkehrssicherungspflicht der Nebelhornbahn ende nicht mit der begrenzten Piste, begründet das Landgericht das Urteil. Die Nebelhorbahn müsse auch dafür sorgen, "dass die von ihr aufgestellten Begrenzungs- und Markierungsstangen auch ordnungsgemäß aufgestellt bleiben und die Abfahrt der Pisten-Nutzer nicht als versteckte oder verdeckte Hindernisse gefährden." Genau das sei aber im vorliegenden Fall geschehen. Die Begrenzungsstange wurde ihrer Warnfunktion nicht gerecht. Im Gegenteil, sie wurde selbst zum Hindernis und führte zu dem Unfall.