Nach langer Zwangspause darf der Skyline Park in Rammingen im Unterallgäu am Freitag, 11. Juni, wieder öffnen. Bei einem Besuch müssen die Gäste einige Regeln beachten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Regeln:
Testpflicht
Noch gelten im Landkreis Unterallgäu die Corona-Regeln für eine Inzidenz zwischen 50 und 100 (Stand: 09. Juni 2021). Solange das so ist, braucht man für einen Besuch auch ein negatives Testergebnis. Sobald im Unterallgäu die Regeln für eine Inzidenz von unter 50 in Kraft treten, entfällt die Testpflicht. Am Mittwoch, 09. Juni, hat das Unterallgäu diesen Grenzwert bereits am dritten Tag in Folge unterschritten. Testpflicht ab Inzidenz über 50 Die Testpflicht gilt für alle Besucher ab dem 6. Lebensjahr. Beim Eintritt in den Park darf der Test nicht älter als 24 Stunden sein. Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen negativen Test. Der Skyline Park empfiehlt den Besuchern, ein negatives Testergebnis von Zuhause mitzubringen. Direkt auf dem Parkgelände am Haupteingang befindet sich allerdings ein Ledonik-Testzentrum. "Hier wird ein Spucktest mit Zertifikat angeboten", heißt es auf der Homepage des Skyline Parks. Selbsttests, die von zu Hause mitgebracht wurden, werden nicht akzeptiert.Keine Testpflicht für vollständig Geimpfte und Genesene Für vollständig geimpfte Besucher entfällt die Testpflicht. Als Nachweis müssen Geimpfte einen offiziellen Impfnachweis bzw. Impfpass im Original vorlegen. Auch Genesene müssen sich nicht testen lassen. "Bitte bringen Sie Ihr positives PCR-Testergebnis mit, das mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt", heißt es auf der Homepage weiter. "Alternativ zum positiven PCR-Test können Sie auch eine 'Genesenen-Bescheinigung' vorlegen."
Maskenpflicht
Alle Besucher ab 16 Jahren müssen in folgenden Bereichen eine FFP2-Maske tragen:
- an den Kassen im Eingangsbereich
- an den Kassen in der Gastronomie
- in den Innenbereichen und den sanitären Einrichtungen
- überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- Für Kinder vom 6. bis zum 15. Lebensjahr ist eine Alltagsmaske ausreichend.
Im Freien und in den Attraktionen entfällt die Maskenpflicht für alle Besucher. Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht oder Alternativen wie Face-Shields (Plastikvisiere) werden nicht akzeptiert, schreibt der Skyline Park auf seiner Homepage.
Kontaktnachverfolgung
Zur Kontaktnachverfolgung nutzt der Skyline Park die Luca-App. Der QR-Code zum Einloggen befindet sich vor dem Eingang und an den Kassen. Alternativ können Gäste ein bereits ausgefülltes Kontaktformular mit an die Kassen bringen.
Allgemeine Hygienemaßnahmen
- Bitte 2,00 m Abstand halten.
- Regelmäßig Hände waschen.
- Hände vom Gesicht fernhalten.
- In die Armbeuge niesen oder husten.