Es gehört für viele Allgäuer zu Silvester wie der Countdown um 12 oder das Gläschen Sekt zum Anstoßen: das Feuerwerk. Wer die Nacht mit Raketen feiern will, muss aber einiges beachten, um sicher ins neue Jahr zu kommen. Was man beim Kauf und beim Abbrennen beachten muss, erklärt das bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzministerium. Zunächst sollte man beim Kauf darauf achten, nur geprüfte Feuerwerkskörper zu kaufen. "Geprüftes Feuerwerk ist erkennbar am CE-Zeichen und einer Registriernummer", erklärt ein Sprecher des Ministeriums. Beide Bezeichnungen müssen auf den Raketen oder der Verpackung angebracht sein, nur dann sind sie in Deutschland überhaupt rechtlich zulässig. "Beim Kauf von Feuerwerk ist zudem darauf zu achten, dass des unbeschädigt ist", so der Sprecher weiter. Wunderkerzen, Knallbonbons oder auch Tischfeuerwerk kann man das ganze Jahr über kaufen. Anders ist das beim Silvesterfeuerwerk. Das darf in der Regel erst am 29. Dezember die Supermarktregale füllen. Alle Feuerwerkfans dürfen sich 2018 aber schon einen Tag früher freuen: In diesem Jahr gibt es die Knallkörper schon am 28. Dezember. Das liegt an der gesetzlichen Regelung: So darf Feuerwerk nur zwischen dem 29. und 31. Dezember verkauft werden, außer einer dieser Tage ist ein Sonntag. Dann kommt als Ausgleich der 28. Dezember dazu. Aber nicht nur bei den Verkaufszeiten gibt es Einschränkungen, auch das Abbrennen ist zeitlich reguliert. So dürfen die Raketen und Batterien nur am 31. Dezember und am ersten Januar angezündet werden. Je nach Stadt oder Gemeinde kann es laut dem Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz noch weitere zeitliche Einschränkungen oder auch komplette Verbote geben. Generell ist es verboten, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden abzubrennen. Wer dann einen geeigneten Platz zum Start seiner Raketen gefunden hat, sollte darauf achten, eine möglichst stand- und feuerfeste Abschussvorrichtung zu wählen. Das Ministerium empfiehlt etwa eine Kiste aus schwer entflammbarem Material mit leeren Wasser- oder Weinflaschen. Die Kiste sollte so stabilisiert sein, dass sie nicht umfallen kann. Wichtig ist aber auch, an die voraussichtliche Flugbahn der Raketen zu denken. Startet ein Feuerwerkskörper in Richtung eines Baumes oder sogar in Richtung von Zuschauern, kann das verheerende Folgen haben. So sollten also nicht nur die Feuerwerker selbst sondern auch Zuschauer auf ihre Sicherheit achten - und das nicht nur in der Natur. Auch im Haus gilt es, einige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Fenster und Türen sollten unbedingt geschlossen werden, um ein Einfliegen von Raketen zu verhindern. Zur Sicherheit kann man einen Eimer mit Sand oder Wasser oder auch einen Autofeuerlöscher parat halten, um kleinere Brandherde zügig löschen zu können. Sollten dann nach der Feierei Feuerwerkskörper übrig bleiben, muss man auch bei der Lagerung ein paar Sicherheitsvorkehrungen treffen. "Kleinere Restmengen können ohne behördliche Genehmigung bis zum nächsten Silvester in einem nicht bewohnten Raum, z.B. im Keller, gelagert werden", so das Ministerium. "Der Lagerort sollte kühl, trocken und für Kinder nicht zugänglich sein." Wichtig: Leicht entzündliche Stoffe dürfen nicht in der Nähe der Raketen gelagert werden.
Tipps