Im November 2019 hat sich ein 70-jähriger Rentner aus Marktoberdorf in einem Hallenbad in Nesselwang vor mehreren Kindern entblößt, indem er sein Glied aus der Badehose holte, während er im Wasser stand. Für den sexuellen Missbrauch von Kindern in sieben Fällen verurteilte ihn am Mittwoch das Amtsgericht Kaufbeuren zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung.
Mann holt Penis aus der Badehose
Am 9. November vergangenen Jahres stand der Angeklagte in der Mitte des Hallenbad-Außenbeckens, in dem auch mehrere Kinder waren. Dort holte der Rentner sein Glied aus der Hose und beobachtete laut Zeugenaussage mit einem schuldbewussten Blick, wer ihn dabei bemerken könnte. Sein Penis war dabei scheinbar nicht erigiert, die Hand sei aber dran gewesen, so ein mehrfacher Familienvater, der vor Gericht als Zeuge aussagte. Später holte der Exhibitionist auch im Wasser-Rondell sein Glied heraus, erzählten die betroffenen Kinder dem Familienvater. Der Familienvater war im Rahmen eines Kindergeburtstages an diesem Novembertag im Hallenbad. Ihm war der Rentner schon zu Beginn aufgefallen, da er "irgendetwas im Schilde führte", wie der Zeuge sagte.
Vater will mit Taucherbrille nachsehen
Erst gegen Ende des Badeaufenthalts erzählten die sieben Kinder (das jüngste war damals acht Jahre alt), was sie unter der Wasseroberfläche gesehen hatten. "Von oben war nichts zu sehen", so der Zeuge vor Gericht. Als der Vater mit einer Taucherbrille unter Wasser nachsehen wollte, verschwand der Exhibitionist aus dem Becken. Als er aus dem Wasser kam, hatte er die Badehose vernünftig angezogen. Nach dem Badebesuch erstattete der Familienvater Anzeige bei der Polizei in Sonthofen.
Keine Folgeschäden für die Kinder
Der Familienvater hatte bei dem Kindergeburtstag auch seine damals 5-jährige Tochter dabei. Sie allerdings bekam von dem Vorfall nichts mit. Die anderen sieben Kinder hingegen hatten die exhibitionistische Handlung gesehen. Bei den Töchtern des Zeugen waren einige Gespräche nötig, um das Geschehene aufzuarbeiten. Folgeschäden habe es aber keine gegeben. Bei einem erneuten Badebesuch des Angeklagten im Dezember 2019 konnte er aufgrund der Badehosen-Beschreibung wiedererkannt werden. Auch der Zeuge erkannte den Rentner vor Gericht.
Angeklagter hatte bereits ähnliche Taten durchgeführt
Der Rentner war in der Vergangenheit bereits durch exhibitionistische Handlungen auf einem Spielplatz und in einem Schwimmbad aufgefallen. Weil er damals mit Medikamenten und Alkohol einen Selbstmordversuch unternommen hatte, hat er auch einen Aufenthalt im BKH (Bezirkskrankenhaus) Kaufbeuren hinter sich. In psychologischer Behandlung befand er sich anschließend nicht, hieß es am Mittwoch vor Gericht.
Angeklagter hat depressive Stimmung
Der Rentner leidet unter einer depressiven Störung und einer beginnenden Demenz, verkündete ein Gutachter, der den Mann klinisch und psychiatrisch untersucht hatte. Der Rentner nimmt Antidepressiva und leidet unter Hörproblemen. Außerdem sei der Rentner "depressiv herabgestimmt" und habe "passive Todeswünsche", so der Gutachter. Demnach wäre es laut des Angeklagten "schon in Ordnung, einfach einzuschlafen und am nächsten Tag nicht mehr aufzuwachen".
Exhibitionistischen Handlungen waren der "Kick"
Vor Gericht betonte der Gutachter, dass das Sexualleben des Angeklagten unauffällig war. An Kinder habe der Angeklagte nie Interesse gehabt. Erst mit rund 50 Jahren kamen erste exhibitionistische Handlungen hinzu. Diese Handlungen haben ihm laut Gutachter geholfen, trotz Erektionsstörung erregt zu werden und im Anschluss mit seiner Frau zu schlafen. "Ohne exhibitionistische Handlungen war kein Sex mit seiner Frau mehr möglich", so der Gutachter. Diese exhibitionistischen Handlungen waren der "Kick" für ihn, so der untersuchende Arzt weiter. Aufgrund einer Prostata-OP konnte das sexuelle Verlangen nicht mehr umgesetzt werden. Laut Gutachter wusste der Angeklagte, dass seine Handlungen im Schwimmbad falsch waren. Wegen seiner Krankheit konnte er dem Drang danach aber nicht widerstehen. Um einen Rückfall von Exhibitionismus zu verringern und "Schlimmeres" zu verhindern, seien unter anderem weitere Behandlungen notwendig, so der Gutachter.
Urteil wegen Missbrauchs von Kindern in Sieben Fällen
Das Amtsgericht Kaufbeuren verurteilte den Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung. Der Angeklagte bekommt einen Bewährungshelfer, zu dem er Kontakt halten muss. Außerdem hat sich der Rentner in Zukunft von öffentlichen Plätzen, die verstärkt von Kindern besucht werden, fern zu halten. Als Beispiele nannte der Richter Kinderspielplätze, Grundschulen, Schwimmbäder und Kitas. Außerdem muss sich der Rentner einer Behandlung in der gerontypsychischen Fachambulanz des BKH Kaufbeuren unterziehen. Zugute kam ihm, dass er die Tat vollumfänglich eingeräumt hatte. Er schämt sich dafür, so der Gutachter vor Gericht. Demnach komme es laut dem Angeklagten in Zukunft nicht mehr vor.