Ein 20-jähriger Oberallgäuer wurde vor dem Amtsgericht Sonthofen wegen sexuellen Missbrauchs einer zur Tatzeit 13-Jährigen und wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt. Ferner muss er die Kosten des Verfahrens und 1.500 Euro an eine karitative Einrichtung zahlen. Und nachweisen, dass er in den nächsten zwölf Monaten keine Drogen konsumiert. Zum Tatvorgang gab es zwei Versionen, Richterin und Staatsanwalt zweifelten an beiden.
Wie der Angeklagte und das junge Mädchen jeweils die Vorgänge geschildert haben und was die Richterin dem Angeklagten mit auf den Weg gab, lesen Sie in der Samstagsausgabe des Allgäuer Anzeigeblattes vom 01.12.2018. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper