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Schwarzarbeit: Familie muss Bußgeld wegen Au-pair-Mädchen zahlen

Dietmannried / Kaufbeuren

Schwarzarbeit: Familie muss Bußgeld wegen Au-pair-Mädchen zahlen

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    Schwarzarbeit: Familie muss Bußgeld wegen Au-pair-Mädchen zahlen
    Schwarzarbeit: Familie muss Bußgeld wegen Au-pair-Mädchen zahlen Foto: harald langer - www.xl-foto.

    "Stinksauer" ist ein Familienvater aus Kaufbeuren: Er hatte im letzten Sommer ein Au-pair-Mädchen nach bestem Wissen und Gewissen bei seiner damaligen Heimatgemeinde Dietmannsried angemeldet. Dort habe er die Auskunft bekommen, dass mit der Anmeldung der jungen Tschechin alles erledigt sei. Doch einige Monate später wurde ein Verfahren wegen Schwarzarbeit gegen ihn eingeleitet. Der Zoll verhängte ein Bußgeld.

    Was war passiert? Das Au-pair Mädchen war zwar in Dietmannsried gemeldet, der Ausländerbehörde im Landratsamt Oberallgäu war aber keine Arbeitserlaubnis zugegangen. Deshalb leitete der benachrichtigte Zoll Ermittlungen wegen Schwarzarbeit gegen den Geschäftsmann ein.

    Das Landratsamt hätte ihn doch vor der Benachrichtigung des Zolls auch anrufen und auf seine "Verfehlung" aufmerksam machen können, sagt der Neu-Ostallgäuer. Schließlich habe er nicht wissentlich etwas falsch gemacht. "Wenn wir Schwarzarbeit vorgehabt hätten, hätten wir das Mädchen kaum bei der Gemeinde gemeldet," begründet der 44-Jährige seinen Ärger.

    Warum gabs also keinen kurzen Anruf des Amtes mit dem Hinweis auf das Versäumnis? "Das hätten wir tatsächlich tun sollen, das war ein Fehler unsererseits," räumt Jurist Ralph Eichbauer vom Landratsamt Oberallgäu ein. Die Angelegenheit sei von einem seiner Kollegen zwar rein rechtlich richtig behandelt worden, aber "vom Gedanken des Kundenservice her, geht das so freilich nicht." Eichbauer hat sich bei der Familie kürzlich für das Vorgehen des Landratsamts entschuldigt.

    Und wie muss es nun korrekt laufen bei einem Au-pair-Mädchen aus dem EU-Bereich?

    Aus dem Landratsamt heißt es dazu

    lAnmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Die Meldung wird ans Landratsamt geleitet.

    l Das Landratsamt (Ausländeramt) schickt eine sogenannten Freizügigkeitsbescheinigung/EU an die fürs Au-pair-Mädchen gemeldete Adresse.

    l Bei Angehörigen der neuen Beitrittsländer wie beispielsweise Tschechien ist zusätzlich bei der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis/EU zu beantragen. Darauf wird in der Freizügigkeitsbescheinigung hingewiesen.

    l Die zuständigen Sachbearbeiter im Ausländeramt geben Auskünfte bei Fragen zur Anstellung eines Au-pair-Mädchens.

    Nachdem der Bußgeldbescheid wegen Schwarzarbeit ins Haus geflattert war, rief der Vater von vier Kindern beim Zoll an und machte darauf aufmerksam, dass er durch Unwissenheit ("ich dachte, mit der Anmeldung bei der Gemeinde sei alles erledigt - das Mädchen ist ja aus der EU") für die Tschechin keine Arbeitserlaubnis beantragt hatte.

    "Es ging nur ums Prinzip"

    Da habe er die Antwort erhalten, "Ordnungswidrigkeit bleibt Ordnungswidrigkeit, ob ich nun etwas dafürkann oder nicht," ärgert sich der Geschäftsmann: "Es ging nur ums Prinzip. Typisch deutsch."

    Tatsächlich müsse der Zoll "bei einem Anfangsverdacht ermitteln", bestätigt Martin Neumann, Pressesprecher des Hauptzollamts Augsburg. Grundsätzlich bestünde aber immer die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Der Kaufbeurer aber wollte sich nicht "ewig rumstreiten" und zahlte schließlich das Bußgeld in Höhe von 100 Euro. "Aber ich finde die ganze Sache bis heute nicht in Ordnung." Die sechsköpfige Familie hat nun wieder ein Au-pair-Mädchen. Jetzt erledigt eine Agentur die Formalitäten.

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