Wann darf ein Bier so heißen wie das berühmte Schloss? Diese Frage beschäftigte im Februar das Oberlandesgericht München: Die Zentrale für Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs klagte gegen die „World of Neuschwanstein Holding GmbH & Co KG“ aus Schwangau (Ostallgäu). Diese vertreibt ein Bier mit dem Namen „Neuschwansteiner“. Das Märzen gibt es in einer 0,75 Liter Flasche mit Champagnerverschluss für etwa 40 Euro, verkauft wird das Luxusgetränk beispielsweise in Hongkong und Russland. Geklagt wurde, weil das Bier nicht im Schloss gebraut wird, sondern knapp zwei Kilometer Luftlinie entfernt in Schwangau. Das würde den Verbraucher in die Irre führen, behauptete die Wettbewerbszentrale. Das Landgericht hatte der Zentrale Recht gegeben. Die Brauerei ging in Berufung. Vor dem Oberlandesgericht bekam sie Recht: Das Bier darf weiterhin Neuschwansteiner heißen. Die Begründung des Richters: Kein Kunde könnte glauben, dass auf dem Schloss neben all den Souvenirständen noch eine Brauerei Platz hätte.
Mehr über das Thema und welche anderen Brauereien "Neuschwansteiner Bier" brauen, erfahren Sie in der Montagsausgabe unserer Zeitung vom 12.03.2018. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper