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Schrottauto steht wochenlang auf Pendlerparkplatz im Unterallgäu

Abfall oder nicht?

Schrottauto steht wochenlang auf Pendlerparkplatz im Unterallgäu

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    Dieses Fahrzeug steht schon seit einigen Wochen auf dem Pendlerparkplatz bei Heimertingen im Bereich des Autobahnanschlusses Berkheim. Die Autokennzeichen sind abmontiert.
    Dieses Fahrzeug steht schon seit einigen Wochen auf dem Pendlerparkplatz bei Heimertingen im Bereich des Autobahnanschlusses Berkheim. Die Autokennzeichen sind abmontiert. Foto: Johannes Schlecker

    Seit einigen Wochen steht ein dunkelblauer Alfa Romeo auf dem Pendlerparkplatz bei Heimertingen, der seine beste Zeit offensichtlich schon länger hinter sich hat. Der vordere rechte Kotflügel hängt nach unten, die Autokennzeichen sind abmontiert.

    In der Seitenscheibe klebt ein orangefarbener Zettel - mit der Aufforderung, das Fahrzeug unverzüglich zu entfernen. Andernfalls werde es kostenpflichtig "sichergestellt und verwertet". Außerdem drohe ein Bußgeld. Doch der Alfa Romeo ist nicht das einzige Fahrzeug auf diesem Parkplatz, das von seinem Besitzer "ausgesetzt" wurde. Bei einem Ford C-Max ein paar Meter weiter fehlen ebenfalls die Kennzeichen.

    Dass dies kein Einzelfall ist, bestätigt das Landratsamt. "Pro Jahr müssen in Unterallgäu rund zehn Autos aus abfallrechtlichen Gründen entsorgt werden", teilt eine Pressesprecherin auf Anfrage unserer Redaktion mit. Beliebte Ort sind demnach vor allem öffentliche Parkplätze, aber auch Waldwege.

    Schrottauto geparkt: So hoch können die Geldbußen im Unterallgäu sein

    Das Abstellen nicht zugelassener Kraftfahrzeuge oder Anhänger auf öffentlichen Verkehrsflächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wird ein Auto innerhalb eines Monats nach der Aufforderung noch immer nicht entfernt, gilt es nach dem sogenannten Kreislaufwirtschaftsgesetz als Abfall.

    "Der Fahrzeughalter wird in diesem Fall von der Polizei oder der Kreisverwaltungsbehörde ermittelt und zur Entsorgung aufgefordert", so das Landratsamt. Entsorgt der Halter das Fahrzeug nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, sei ein "Zwangsgeld" möglich. "Kommt er seiner Pflicht wieder nicht nach, wird entweder ein höheres Zwangsgeld angedroht oder das Fahrzeug im Auftrag der Behörde entsorgt."

    Die Kosten werden dem Fahrzeughalter anschließend in Rechnung gestellt. Laut Bußgeldkatalog beträgt die Geldbuße für einen Pkw zwischen 160 und 320 Euro, wenn der Fahrzeughalter der Aufforderung zur Beseitigung umgehend nachkommt. Andernfalls sind es zwischen 500 und 2000 Euro.

    Auf der Seitenscheibe des Fahrzeugs klebt ein organgefarbener Zettel, den die Polizei dort angebracht hat. Darin wird der Fahrzeughalter aufgefordert, sein Auto unverzüglich zu entfernen.
    Auf der Seitenscheibe des Fahrzeugs klebt ein organgefarbener Zettel, den die Polizei dort angebracht hat. Darin wird der Fahrzeughalter aufgefordert, sein Auto unverzüglich zu entfernen. Foto: Johannes Schlecker

    Doch wie kann ein Fahrzeughalter ohne Autokennzeichen überhaupt ermittelt werden? Laut Landratsamt hat jedes Kraftfahrzeug eine individuelle Fahrzeugidentifikationsnummer, abgekürzt FIN, über die es eindeutig identifiziert werden könne. Diese FIN sei mehrfach am Fahrzeug angebracht und in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) aufgeführt. Über die FIN könne der Fahrzeughalter oft ermittelt werden, aber nicht immer - etwa, wenn seine Adresse veraltet ist.

    Wann gilt ein abgestelltes Fahrzeug als Abfall?

    Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug als Abfall gilt, trifft die Kreisverwaltungsbehörde. "Aber auch die Polizei kann ein Fahrzeug entsprechend einstufen." Im Zweifelsfalls stimmen sich die Behörden ab, teilt das Landratsamt mit. Für die Einstufung eines Fahrzeugs als Abfall gelten demnach abfallrechtliche Vorgaben.

    "Abfall ist ein Fahrzeug, welches nicht mehr fahrfähig ist, also zu seinem ursprünglichen Zweck, dem Befördern von Personen oder Sachen, nicht mehr verwendet werden kann." Eine Reparatur sei in diesem Fall nicht mehr sinnvoll. Ein weiterer Grund liege vor, wenn das Fahrzeug aufgrund seines Zustands die Umwelt gefährdet. Als Beispiel hierfür nennt die Behörde das Auslaufen von Betriebsstoffen wie Kraftstoff, Öle oder Bremsflüssigkeit. "Darüber hinaus kann es auch relevant sein, ob das abgestellte Fahrzeug das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigt", erklärt die Pressesprecherin. "Insgesamt muss immer im Einzelfall entschieden werden, ob der Abfallbegriff erfüllt ist."

    In diesem Fall kommt der Steuerzahler für die Entsorgung des Autos auf

    Und was passiert mit einem Fahrzeug, das als Abfall bewertet wird? Laut Landratsamt wird es "bei einem nach Altfahrzeugverordnung überprüften Altauto-Verwertungsbetrieb" entsorgt. Dieser hole das Fahrzeug in der Regel auch ab. Besonders bitter: Wenn der Fahrzeughalter nicht mehr zu ermitteln ist, müssen die Kosten der Kreisbehörde zufolge "von der öffentlichen Hand, also im Endeffekt von der Allgemeinheit, getragen werden".

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