68-jährige erschwindelte sich 5000 Mark Jetzt in Untersuchungshaft Hausbesuche und Kontrolle Sonthofen/Oberallgäu (uw). Wer zu Unrecht Sozialhilfe bezieht, zum Beispiel Nebeneinkünfteverschweigt, hat schlechte Karten: Das Sozialamt der Kreisbehördekommt solchen Betrügern immer wieder auf die Schliche. Erst kürzlichnahm die Polizei in Sonthofen eine Frau fest, die sich insgesamt 5000Mark erwindelt hatte. Die 68-Jährige lebte demnach überwiegend in ihrem Heimatland. In Deutschland hielt sie sich nur einige Wochen auf, um ihre Sozialhilfeabzuholen. Nach ihrer Festnahme kam sie in Untersuchungshaft, bis dieauf 5000 Mark festgesetzte Kaution bezahlt ist. Dieser Fall zählt bereits zu den größeren im Oberallgäu. Meist liegtder Schaden nur bei ein paar 100 Mark im Monat. Insgesamt summieresich der Sozialhilfe-Missbrauch im Landkreis pro Jahr auf etwa 25000Mark, schätzt Sachgebietsleiter Ludwig Wegscheider. Denn letztlichsind es nicht so viele, die sich tatsächlich extra Geld erschwindeln. Etwa 900 Haushalte im Oberallgäu beziehen im Schnitt laufende Sozialhilfe. Davon wurden im Vorjahr rund 40 bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Zumeist hatten Menschen der Behördeeinen (Neben-)Job verschwiegen, so Wegscheider. Doch so etwas kommt inder Regel immer raus, selbst wenn die Arbeitsstelle der Arbeitgeberweit entfernt ist.
Der Grund: Viermal im Jahr werden Sozialhilfe-Empfänger bundesweit mit den Daten anderer Leistungsträgerverglichen. Dazu zählen Rentenversicherungen, Arbeitsamt,Krankenkassen und andere Sozialämter. Anhand dieser Meldungen überprüft die Verwaltung jeden verdächtigen Fall. Freilich steckt dahinter nicht immer ein tatsächlicher Betrug. Ein Nicht-Sesshafter kann ja beispielsweise in einem Quartal beimehreren Sozialämtern Krankenhilfe beantragt haben. Doch nicht nur Kollege Computer hilft den Behörden bei der Recherche. In einigen Fällen kommen die Sachbearbeiter selbst drauf. Denn diemachen inzwischen verstärkt, mindestens an einem Tag pro Monat. bei Klienten unangemeldete Hausbesuche meist aus einem aktuellen Anlass. Dabei kann beispielsweise entdeckt werden, dass in der Wohnung nochein Freund in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und sich nicht ander Miete beteiligt. Manchmal geben auch Nachbarn oder ehemalige Lebenspartner der Behörde einen heißen Tipp. Je nach Fall kommen beim Sozialhilfe-Missbrauch Ertappte nicht immerbillig davon. In jedem Fall ist der entstandene Schadenzurückzuzahlen. Notfalls zieht das Landratsamt das Geld in Raten vonder monatlichen Sozialhilfe ab. Manchmal endet das Verfahren aber auchmit einer zusätzlichen Geldstrafe oder sogar im Gefängnis. Grundsätzlich gilt laut Wegscheider: Wer Sozialhilfe beantragt, mussseine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse korrekt angeben,darf nichts verheimlichen. Änderungen müssen die Hilfeempfäng