Der Bauausschuss hatte die geplante Garage im Gewend befürwortet, die Verwaltung davor gewarnt (wir berichteten). Dass diese außerhalb der Baugrenze liegen soll, ist im ersten Moment eher Nebensache. Vielmehr führt das Bauamt den Fall ins Feld, wenn an der Wasserleitung ein Schaden auftritt. Das könnte weitreichende Folgen haben, erklärt Stadtbaumeister Peter Münsch.
Im Ausschuss klang es, als bedecke die Garage mit ihrem Boden einen Versorgungsschacht. "Das stimmt nicht", erklärte der Bauherr im Gespräch mit unserer Zeitung. Die Garage werde gemauert, der Schacht bleibe frei und das Wasserwerk erhalte einen Schlüssel, um schnell eingreifen zu können. Ebenso habe er sich bereit erklärt, auf seine Kosten ein Leerrohr von seinem Grundstück zum städtischen Anschluss legen zu lassen, damit ein defektes Rohr bei Bedarf ohne Tiefbauarbeiten ersetzt werden kann.
Doch so einfach, wie es klingt, sei es nicht, hält Münsch dem entgegen. Das Grundproblem sei, dass von dem städtischen Wassernetz eine private Leitung abgeht, die ursprünglich als Anschluss für ein einziges Gebäude mit mehreren Wohneinheiten gedacht war. Inzwischen sei das Grundstück geteilt und mit 14 Häusern bebaut. Die dazu gehörenden Garagen stünden ausgerechnet auf dieser Leitung.
Im Klartext heißt dies: Bei einer Sanierung - "Das kann in zehn, 15 oder 20 Jahren sein" - werde die Leitung stillgelegt und jedes Haus erhalte einen eigenen Wasseranschluss. Denn die Garagen ließen sich nicht einfach abreißen. Das allerdings sei für die Hauseigentümer mit "nicht unerheblichen Kosten" verbunden".
Der Schacht wiederum, über dem eine geplante Garage errichtet werden soll, sei zu klein, um über ihn ein schadhaftes Rohr zu tauschen - gleich, ob das in einem Leerrohr liegt oder nicht. Deshalb müsse der Schacht eines Tages erneuert werden, so Münsch, "und dann muss ich umfangreich aufgraben". Die Garage stehe deshalb im Weg.
Eine Überlegung sei, sofern an der Genehmigung für die Garage festgehalten werde, den Schacht gleich zu versetzen und den Wasseranschluss entsprechend zu ändern. Die Kosten dafür müssten entsprechend der Satzung auf die Anwohner umgeschlagen werden. "Aber das muss der Stadtrat entscheiden", sagt Münsch. Der tagt wieder am 22. November.