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Satte Strafen für unflätige Worte und eindeutige Gesten

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Satte Strafen für unflätige Worte und eindeutige Gesten

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    Kempten (bec). - Teuer zu stehen kam jetzt einen Kemptener die Tatsache, dass er im September zwei Polizisten beleidigt hatte: Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen á 30 Euro verurteilt, weil er den beiden von seinem Auto aus eine eindeutige Geste gezeigt hatte. Doch mit den 900 Euro, sagt Polizeisprecher Christian Owsinski, kam der Mann quasi noch gut weg. Für Beleidigung - und nicht nur von Beamten - gebe es noch weitaus höhere Strafen: Wer sich gegenüber seinen Mitmenschen so gar nicht beherrschen mag, kann sogar ins Gefängnis wandern. Die Beherrschung verloren - das hatte wohl auch der Kemptener, als ihm im September das Dienstauto mit den beiden Beamten entgegen kam. Als die beiden Fahrzeuge nur noch wenige Meter voneinander entfernt waren, heißt es im Polizeibericht, sah der Beifahrer gezielt in Richtung des Polizeiautos und zeigte den Beamten ein eindeutiges 'Fuck off'.

    Bitte lediglich verwarnen Den Polizisten erzählte er später, er habe lediglich einen Bekannten auf der Straße grüßen wollen und die Beamten mögen ihn doch bitte lediglich verwarnen. Das Gericht sah das aber anders und verurteilte den Kemptener zu den insgesamt 900 Euro Geldstrafe. Und auch den jungen Männern, die wie berichtet bei der FH-Party in der Nacht auf Freitag Beamten beleidigt hatten, drohen nun ähnliche Strafen.'Beleidigungen sind so genannte Antragsdelikte', erläutert Owsinski. Das heißt: Strafrechtlich verfolgt werden Stinkefinger oder verbale Entgleisungen nur, wenn von dem Geschädigten auch ein Strafantrag gestellt wird. Einen Unterschied zwischen Beleidigung und Beamtenbeleidigung kennt das Gesetz nicht. Im Gegensatz zum normalen Bürger haben Beamte aber zwei Möglichkeiten: Sie können den Beleidiger selbst anzeigen oder ihr Dienstherr - im Falle der Kemptener Polizei ist das Polizeipräsidium Schwaben - übernimmt das. Im Bereich der Polizeiinspektion Kempten wurden laut Owsinski in diesem Jahr bereits 147 Beamtenbeleidigungen registriert.

    Bei ehrlicher Reue kulanter 'Natürlich kommt es immer auf die Gesamtumstände an, ob eine Beamtenbeleidigung angezeigt wird oder nicht', sagt der Polizeisprecher: 'Und natürlich darauf, ob ein Kollege sehr sensibel ist.' Rutschten etwa einem Betrunkenen unflätige Worte über die Lippen und er entschuldige sich am nächsten Tag in ehrlicher Reue, sei man mit Sicherheit kulanter. Schimpfwörter auf 'unterstem Niveau' und 'völlig unter der Gürtellinie' könne man aber nicht mehr einfach tolerieren. Ob man nun einen Beamten oder einen Normalbürger beschimpft oder ihm per Körpersprache zu verstehen gibt, dass man ihm alles andere als wohlgesonnen ist: Wie Polizeisprecher Christian Owsinski erklärt, könnten die Strafen für Beleidigung recht hoch ausfallen.

    Bis zu zwei Jahre Neben einer empfindlichen Geldstrafe kann einem Beleidiger laut Strafgesetzbuch auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren winken. Bis es aber soweit kommt, ist er bereits öfter mit dem Gesetz in Konflikt gekommen - und hat dann seinem Ärger vermutlich nicht nur durch Worte und Gesten Luft gemacht.

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