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Säumige Kunden im Internet am Pranger

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Säumige Kunden im Internet am Pranger

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    Polizei prüft Vorgehen von Buchloer Geschäftsmann. Von Peter Januschke Buchloe Ein Buchloer Geschäftsmann stellt Kunden, die ihre Rechnungen nicht zahlen, öffentlich an den Pranger. Im Internet hat er eine Seite eingerichtet, auf der bei teilweise voller Namensnennung die einzelnen Vorfälle geschildert werden. Die Polizei wird das Vorgehen überprüfen, da es den Tatbestand der Beleidigung oder Verleumdung erfüllen könnte, so Kemptens Kripo-Chef Walter Hägele.

    'Herr . hat sich ein Telefon ausgeliehen, unter dem Vorwand, er bestelle dann eine ISDN-Anlage. Das Telefon ist bis heute trotz mehrerer Mahnungen und gerichtlichem Zahlungsbefehl noch bei ihm . Das Tolle daran ist, der Herr ist beim Staat angestellt und soll unsere Sicherheit verteidigen.' Der Geschäftsmann begründet sein ungewöhnliches Vorgehen damit, dass 'wir viele unwillige Zahler haben'. Bei einigen offenen Rechnungen bringe es zudem nichts, diese einzuklagen, da die Gerichts- und Anwaltskosten höhen liegen würden als der Rechnungswert.

    Unter der Rubrik 'Der Pranger' werden auch veraltete Vorfälle dargestellt. Eine Frau hat inzwischen eine längere Zeit offene Rechnung beglichen. Im Internet heißt es: 'Na endlich ist das Geld da. Die Zinsen und Auslagen fehlen zwar noch, aber der Pranger zeigt seine Wirkung.' Der Geschäftsmann hat dabei kein schlechtes Gewissen: 'Wenn jemand ein Jahr braucht, die Kosten zu begleichen, brauche ich ein Jahr, den Eintrag rauszutun.'

    Strafantrag notwendig

    Sein Vorgehen wird für den Geschäftsmann möglicherweise Folgen haben. Nach Einschätzung der Kriminalpolizei ist der Pranger nicht rechtens, unabhängig davon, ob die geschilderten Fälle stimmen oder nicht. Kripo-Chef Hägele: 'Wenn der Vorfall so stimmt, kann es Beleidigung sein, wenn nicht Verleumdung.' Voraussetzung für eine juristische Verfolgung sei jedoch, dass die an den Pranger gestellten Personen Strafantrag stellen. Die Polizei wird mit ihnen jetzt Kontakt aufnehmen.

    Auch die Industrie- und Handelkammer hält nichts von solchen Geschäftspraktiken. 'Das ist bedenklich, weil ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte,' so ein Sprecher.

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