Mit einer schlichten Formel ist die groteske Gleichung um das Liftprojekt am Riedberger Horn schon lange nicht mehr zu lösen. Durch den aktuellen Vorstoß aus Berlin wird der Streit um den Neubau des umstrittenen Sesselliftes im Oberallgäuer Naturschutzgebiet zwar nicht komplexer.
Denn das Thema Alpenkonvention steht ohnehin auf der Liste, die CSU-Staatsregierung und planende Behörden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens abarbeiten müssen. Das Startsignal dafür soll in den nächsten Wochen im bayerischen Ministerrat erfolgen.
Als bedeutungsloses Säbelrasseln darf man aber weder in München noch vor Ort in Obermaiselstein und Balderschwang abtun. Denn eines steht außer Frage: Die von Berlin angeführte Alpenkonvention hat völkerrechtlichen Charakter und ist juristisch bindend. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass im Nachbarland Österreich trotz eben dieser Vereinbarung ein Liftprojekt nach dem anderen verwirklicht wird.
Eines sollte spätestens jetzt allen Beteiligten klar sein: Am Ende werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht Politik oder Behörden, sondern ausschließlich Gerichte über den Liftbau entscheiden.
raffler@azv.de oder Fax (0831) 206-123