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Rückkehr der Bolsterlanger Bürgermeisterin Zeller: Landesanwaltschaft Bayern legt Beschwerde ein

Kommunalpolitik

Rückkehr der Bolsterlanger Bürgermeisterin Zeller: Landesanwaltschaft Bayern legt Beschwerde ein

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    Monika Zeller ist als Bürgermeisterin ins Bolsterlanger Rathaus zurückgekehrt.
    Monika Zeller ist als Bürgermeisterin ins Bolsterlanger Rathaus zurückgekehrt. Foto: Ralf Lienert

    Die Landesanwaltschaft Bayern akzeptiert den Gerichtsbeschluss nicht, die vorläufige Dienstenthebung der Bolsterlanger Bürgermeisterin Monika Zeller auszusetzen. „Wir halten den Beschluss des Verwaltungsgerichts München für unrichtig“, erklärt Oberlandesanwalt Dr. Jörg Spennemann gegenüber unserer Zeitung. „Daher haben wir Beschwerde eingelegt, um eine abschließende Klärung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof herbeizuführen.“ Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass Zeller ihre Amtsgeschäfte wieder aufnehmen darf. Das Disziplinarverfahren läuft weiter. Der Bürgermeisterin wird vorgeworfen, mit reichsbürgertypischen Angaben einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und den Vortrag eines Reichsbürgers in Gemeinderäumen nicht unterbunden zu haben.

    Mehr über das Thema erfahren Sie in der Dienstagsausgabe unserer Zeitung vom 29.01.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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