Die Landesanwaltschaft Bayern akzeptiert den Gerichtsbeschluss nicht, die vorläufige Dienstenthebung der Bolsterlanger Bürgermeisterin Monika Zeller auszusetzen. „Wir halten den Beschluss des Verwaltungsgerichts München für unrichtig“, erklärt Oberlandesanwalt Dr. Jörg Spennemann gegenüber unserer Zeitung. „Daher haben wir Beschwerde eingelegt, um eine abschließende Klärung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof herbeizuführen.“ Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass Zeller ihre Amtsgeschäfte wieder aufnehmen darf. Das Disziplinarverfahren läuft weiter. Der Bürgermeisterin wird vorgeworfen, mit reichsbürgertypischen Angaben einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und den Vortrag eines Reichsbürgers in Gemeinderäumen nicht unterbunden zu haben.
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