München/Allgäu | az | Anlässlich des Alm- undAlpauftriebshat Bayerns Landwirtschaftsminister Josef Miller darauf hingewiesen, dass mit der Abschaffung des Rinderpasses für die Landwirte eine große bürokratische Hürde entfallen ist. Der Minister hatte sich jahrelang dafür eingesetzt, auf Einträge im Rinderpass beim Alm- bzw. Alpauf- und -abtrieb zu verzichten.
Mit der Änderung der Viehverkehrsverordnung im vergangenen Jahr wurde dieser Forderung nun Rechnung getragen und der Rinderpass durch ein sogenanntes Stammdatenblatt abgelöst. Damit ist es nicht mehr erforderlich, das Stammdatenblatt mitzuführen, wenn die Tiere den Betrieb wechseln. Dies bringt laut Miller insbesondere für Landwirte, die ihre Rinder im Sommer auf die Almen bzw. Alpen geben, eine spürbare Entlastung.
Gilt nur innerhalb Deutschlands
Da das Datenblatt nicht mehr Gegenstand von Kontrollen ist, entfallen auch eventuelle Prämienkürzungen, die bisher bei fehlenden oder unvollständigen Rinderpässen die Folge waren. Diese Regelung gilt allerdings nach Angaben des Ministers nur innerhalb Deutschlands. Werden die Rinder hingegen in einen anderen EU-Mitgliedsstaat gebracht, etwa auf eine österreichische Alm, ist für das Tier nach wie vor ein Rinderpass nötig, der dem Alphirten zu übergeben ist.