Der Widerspruch eines Autofahrers gegen seinen Bußgeldbescheid hat sich gelohnt: Das Amtsgericht Sonthofen sprach ihn jetzt vom Vorwurf frei, in einer verkehrsberuhigten Zone in Oberstaufen zu schnell gefahren zu sein. Die Anführerin einer Nordic-Walking-Gruppe hatte den Pkw-Lenker angezeigt, weil dieser angeblich die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit in einer sogenannten "Spielstraße" nicht eingehalten hatte. Was ist aber Schrittgeschwindigkeit? Richter Sebastian Pitz folgte mit seiner Begriffsbestimmung einem Urteil des Bundesgerichtshofs: Schrittgeschwindigkeit "liegt deutlich unter 20 Kilometer pro Stunde" (siehe Info-Kasten).
Im Oberallgäu gibt es sie zuhauf, solche verkehrsberuhigten Bereiche. Mit blauen eckigen Verkehrsschildern, auf denen unter anderem spielende Kindern zu sehen sind, werden sie angezeigt. Die Schlossstraße in Oberstaufen als Verlängerung der Fußgängerzone ist eine solche Schutzzone, wo Fußgänger, Autofahrer und Radler allesamt gleichberechtigt sind.
"Ich bin nicht zu schnell gefahren", schilderte der Autofahrer vor Gericht den Tag, der ihm Ungemach bescherte. Vor ihm marschierte die Walking-Gruppe. Die Frau, die ihn anzeigte, nahm die Straßenmitte ein. "Ich bin hinterhergezuckelt", gab der Mann zu Protokoll, um dann "langsam in der erlaubten Geschwindigkeit" vorbeizuziehen.
In diesem Moment sei mit einem Wanderstock auf seinen Wagen eingeschlagen worden, was die als Zeugin geladene Wandergruppen-Leiterin eingestand: "Das ist im Affekt geschehen, weil uns gehupt wurde".
Das anschließende Wortgefecht zwischen dem ausgestiegenen Autofahrer und der Frau mit dem Stock interessierte den Richter gar nicht näher. Sondern es ging ihm darum, wie schnell der Überholvorgang abgelaufen sein muss. Das können höchstens zehn bis 13 Stundenkilometer gewesen sein, interpretierte Richter Pitz die Aussagen der Beteiligten. Die Konsequenz: Der Bußgeldbescheid wurde niedergeschlagen. Der noch nicht im Verkehrsregister auffällig gewordene Pkw-Lenker verließ erleichtert den Saal.