Das Urteil im so genannten Taximord-Prozess soll vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Die Anwältin der Taxifahrerin, die vom Täter lebensgefährlich verletzt und vergewaltig wurde, hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Ein Sprecher des Landgerichts Konstanz bestätigte, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Der 28-jährige Taximörder vom Bodensee ist vor einer Woche zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Wegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit soll er aber in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.
Konstanz/Bodensee