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Regelungen in Oberallgäuer Gemeinden: (K)eine Mittagspause für Rasenmäher?

Lärm

Regelungen in Oberallgäuer Gemeinden: (K)eine Mittagspause für Rasenmäher?

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    Regelungen in Oberallgäuer Gemeinden: (K)eine Mittagspause für Rasenmäher?
    Regelungen in Oberallgäuer Gemeinden: (K)eine Mittagspause für Rasenmäher? Foto: Marcus Merk

    Wirft jemand den Rasenmäher an, greift zum Teppichklopfer oder meißelt mit dem Bohrhammer, kann das Ärger mit dem Nachbarn geben. Zumindest, wenn der sich gestört fühlt und den Zeitpunkt des Lärms für falsch hält.

    Richtig liegt der damit aber nicht immer. Es gibt keine einheitliche deutsche Mittagsruhe. Für Rasenmäher ist auch im Wohngebiet keine Mittagspause vorgeschrieben. Doch selbst das stimmt nicht immer: Einzelne Orte (und Wohnanlagen) haben strengere Regeln.

    Mehr über die Ruhezeiten in Oberallgäuer Gemeinden erfahren Sie in der Freitagsausgabe des Allgäuer Anzeigeblatts vom 27.05.2016. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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