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Rechtsstreit: Ruderatshofen muss 130.000 Euro an Aitrang zahlen

Gericht

Rechtsstreit: Ruderatshofen muss 130.000 Euro an Aitrang zahlen

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    Rechtsstreit: Ruderatshofen muss 130.000 Euro an Aitrang zahlen
    Rechtsstreit: Ruderatshofen muss 130.000 Euro an Aitrang zahlen Foto: Matthias Becker

    Die beiden Gemeinden Aitrang und Ruderatshofen haben sich in der Verwaltungsstreitsache wegen Kostener-stattung im Rahmen der Straßenbaulast für die Zufahrtsstraße zum Elbsee auf einen Vergleich geeinigt.

    Dabei muss die Gemeinde Ruderatshofen 130.000 Euro an die Gemeinde Aitrang bezahlen. Grundlage für die Forderung Aitrangs ist das Bayerische Straßen- und Wegegesetz, wonach der Nutzen für Ruderatshofen als Zufahrt für ein Hotel, eine Gaststätte und einen Campingplatz ausschlaggebend ist.

    Im konkreten Fall hat die Gemeinde Aitrang ihre Ortsverbindungsstraße auf einer Länge von 855 Meter ausgebaut. Die Gesamtbaukosten beliefen sich auf rund 309.000 Euro. Nach Abzug der staatlichen Fördermittel verblieben noch Baukosten von 171.000 Euro. Da das Verkehrsbedürfnis überwiegend von den Ruderatshofener Einrichtungen ausgeht, war für das Bayerische Verwaltungsgericht unstrittig, dass hier die Forderung von Aitrang an Ruderatshofen berechtigt ist.

    Den ganzen Bericht zu dieser Einigung finden Sie in der Allgäuer Zeitung vom 01.10.2013 (Seite 28). Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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