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Ratten auf engstem Raum zusammengepfercht

Kempten

Ratten auf engstem Raum zusammengepfercht

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    Ratten auf engstem Raum zusammengepfercht
    Ratten auf engstem Raum zusammengepfercht Foto: Zoologische Staatssammlung (Zoologische_Staatssammlung)

    Bei diesem Anblick fehlten selbst der Tierärztin für einen Moment die Worte: 49 Ratten, zusammengepfercht in drei kleinen Käfigen, von Milben und Flöhen befallen, unterernährt und ausgetrocknet, einige mit offenen Tumoren, andere von ihren Artgenossen angefressen. In diesem Zustand hatte die Polizei im Januar die Nager aus einer Kemptener Wohnung geholt und ins Tierheim gebracht (wir berichteten). Letztlich mussten 29 der Tiere eingeschläfert werden. Jetzt stand die 52-jährige Besitzerin vor Gericht. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde die Frau zu einer Geldstrafe verurteilt.

    Ihr Freund habe sie vier Tage zuvor vor die Tür gesetzt, schilderte die 52-Jährige dem Richter. Um die Ratten transportieren zu können, habe sie die Tiere "vorübergehend" von acht Käfigen auf drei verteilt und sie zu einem Bekannten gebracht. Weil sie dort jedoch längerfristig nicht bleiben konnte, sei sie die nächsten Tage ständig damit beschäftigt gewesen, eine neue Bleibe zu suchen. Die Versorgung der Ratten sei da wohl etwas zu kurz gekommen. Zuvor jedoch hätten es die Tiere in ihren acht Käfigen immer gut gehabt, hätten Meerschweinchenfutter mit Erdnüssen, Rosinen und Sonnenblumenkernen zu fressen bekommen: "Drei Stunden Arbeit waren das jeden Tag. Und es hat mir Spaß gemacht."

    Wären die Ratten tatsächlich nur vorübergehend unter den letztlich vorgefundenen Bedingungen gelebt, hätte sie noch ein gewisses Verständnis aufbringen können, meinte schließlich die Staatsanwältin. Wenngleich sie betonte, dass die Frau die Tiere auch vorübergehend bei ihrem Exfreund hätte lassen können. Nach der Aussage der Tierärztin war die Vertreterin der Anklagebehörde aber "einigermaßen entsetzt". Die Veterinärin nämlich hatte betont, dass die Tiere wochen- oder gar monatelang nicht artgerecht gehalten worden sein müssen.

    Richter und Staatsanwältin waren sich darüber einig, dass die 52-Jährige sich schuldig gemacht hatte. Eine Strafe von 60 Tagessätzen à zehn Euro muss die Hartz-IV-Empfängerin zahlen. Selbiger Betrag war bereits in einem Strafbefehl gestanden, gegen den die Frau Einspruch eingelegt hatte.

    Deshalb kam es überhaupt zur Verhandlung. Dabei jedoch kam die Frau letztlich schlechter weg: Neben den Verfahrenskosten muss sie noch zwei mal 100 Euro Ordnungsgeld zahlen. Das hatte ihr der Richter aufgebrummt, weil sie immer wieder unaufgefordert dazwischen geredet hatte.

    Übrigens: Die überlebenden Ratten, die das Kemptener Tierheim im Januar aufgenommen hatte, wurden in ein Münchener Tierheim gebracht. "Dort sind sie besser vermittelbar", sagt Dr. Erika Kienle vom Tierschutzverein. Die Kemptener wiederum bekämen dafür aus München einige Freigänger-Katzen, die im Allgäu bessere Vermittlungs-Chancen hätten.

    Und wer bezahlt die tierärztliche Behandlung der Ratten? "Die Allgemeinheit", seufzt Kienle. Die Rechnung sei an das Ordnungsamt gegangen, das die Beschlagnahmung der Ratten veranlasst habe. Auf gut 1000 Euro schätzt die Tierschützerin die Kosten. (bec)

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