Steigende Geburtenzahlen erfordern in der Gemeinde Bidingen den Neubau einer Kinderkrippe sowie einer weiteren Kindergartengruppe. In diesem Zusammenhang und aufgrund der derzeit guten Fördermöglichkeiten kamen Überlegungen auf, zu prüfen, ob auch ein Kinderhort gebaut werden soll. Werden Fördergelder für den Bau in Anspruch genommen, muss der Kinderhort 20 Jahre betrieben werden. Ansonsten drohen Rückzahlungen. Genau das war der Grund, warum sich der Gemeinderat nun gegen einen Kinderhort ausgesprochen hat. Bleibt der Bedarf der Betreuung von derzeit 26 Prozent aller Grundschulkinder bei steigender Kinderanzahl gleich, werden zwar bis zum Jahr 2025 bis zu 28 Kinder betreut werden müssen, jedoch wisse man nicht, für welche Art der Betreuung sich die Eltern entscheiden. Daher riet auch die Jugendhilfeplanung im Landratsamt eher vom Bau ab. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, die in der Schule noch mögliche Erweiterung der Betreuung auszuschöpfen und beim Neubau der Krippe und des Kindergartens räumliche Erweiterungsmöglichkeiten vorzusehen.
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