Die Staatsanwaltschaft Kempten hat die Ermittlungen im Fall um die nicht genehmigten Baggerarbeiten im Rappenalptal abgeschlossen. Nun klagt sie zwei Verantwortliche zweier Alpgenossenschaften an. Gegen die 58 und 63 Jahre alten Männer bestehe der Verdacht der vorsätzlichen Gefährdung des Naturschutzgebietes Rappenalptal "sowie der nachteiligen Veränderung des Rappenalpbaches", teilt die Kemptener Staatsanwaltschaft mit.
Anklage gegen Alpgenossenschaften nach Umweltfrevel im Rappenalptal
Anlass der Arbeiten war demnach ein Starkregen im August 2022, der Kies und Geröll anspülte. Einer der Angeschuldigten veranlasste daraufhin einen Besichtigungstermin mit einem Vertreter des Landratsamtes Oberallgäu. Dabei wurde besprochen, in welchem Umfang die Aufräumarbeiten erfolgen durften. Doch daran hielten sich die Angeschuldigten der Anklage zufolge nicht. Was die Staatsanwaltschaft den beiden Älplern nun konkret vorwirft, lesen Sie auf www.allgaeuer-zeitung.de.
Bis eine rechtskräftige Entscheidung erlassen wurde gilt die Unschuldsvermutung für die Angeschuldigten. Das Landgericht Kempten prüft nun die Anklage und wird anschließend über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.