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Prostitution statt

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    'Filmproduktion' Kripo macht illegales Bordell in Ursulasried dicht Kempten (se).'Betrieb für Filmproduktion' hat ein Unternehmer sein Gewerbe genannt, das er Anfang April anmeldete. In einem Wohngebiet von Ursulasried war der Firmensitz. Doch diese 'Existenzgründung' stand unter keinem guten Stern. Die Umsätze sollen zwar erklecklich gewesen sein, hatten aber mit seriösen Dreharbeiten nichts gemein. Laut Kriminalpolizei handelte es sich bei dem Betrieb nämlich um ein illegales Bordell. Der Laden wurde dichtgemacht, gegen die Beteiligten laufen entsprechende Verfahren.

    In einschlägigen Inseraten der Firma war von Probe- und Filmaufnahmen die Rede. Laut stellvertretendem Kripo-Chef Wolfgang Huber mehrten sich aber bald Hinweise, dass Kameras in dem Betrieb zumindest eine untergeordnete Rolle spielten. Also legten sich Beamte in der Umgebung auf die Lauer. Und siehe da: Im regen Wechsel gaben sich Männer praktisch die Klinke in die Hand.

    Eine Durchsuchung des Etablissements förderte weitere Beweise zu Tage, dass die 'Filmaufnahmen' keinesfalls für die Kinderstunde geeignet waren. An 'sehr guten Einkommensverhältnissen' erfreuten sich zu der Zeit laut Huber die Betreiber des illegalen Bordells. Bei der Razzia wurden mehrere Männer und eine Frau angetroffen.

    54 Dirnen angemeldet

    Von Anfang an nicht ganz hasenrein erschienen die Betreiber auch dem Ordnungsamt: 'Wir haben bereits bei der Anmeldung darauf hingewiesen, dass der Firmensitz im Sperrbezirk liegt', betont Alwin Wegmann, bei der Stadt zuständig für Gewerberecht. Zulässig ist das älteste Gewerbe der Welt in Kempten nur in wenigen Gebieten (siehe Grafik). Nach Erkenntnissen der Kripo bieten derzeit 54 Frauen in neun Dirnen-Einrichtungen ihre Liebesdienste an ­ legal: Städte ab 50 000 Einwohnern müssen der Prostitution einen gewissen Platz einräumen.

    Wer allerdings im Sperrbezirk Sex gegen Geld anbietet, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit, erläutert Wegmann. Der aktuelle Fall könnte seiner Meinung nach sogar strafrechtlich relevant sein: Wird nämlich 'beharrlich' gegen das Verbot der Prostitution verstoßen, drohen Haft bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen: Wegmann: 'Immerhin waren die Bordellbetreiber bereits eindeutig belehrt.' In den roten Zonen ist im Stadtgebiet Prostitution erlaubt

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