In die Mühlen der Justiz kann jeder einmal geraten - oftmals passiert das allerdings aus eigener Schuld. Letzteres sieht auch ein AZ-Leser so. Er wurde wegen eines geringfügigen Deliktes zu einer Geldstrafe in dreistelliger Höhe verurteilt. Die wollte er auch zahlen - aber aufgrund seiner derzeitigen finanziellen Situation in Raten. Doch der Rechtspfleger habe das abgelehnt und stattdessen mit Gerichtsvollzieher und Gefängnis gedroht. Inzwischen habe der Leser die Strafe zwar beglichen, meint aber: "Das ist doch Irrsinn. Ich wollte meine Strafe zahlen, aber wurde mit Gefängnis bedroht."
"Tägliches Geschäft"
Das soll natürlich vermieden werden, weshalb die Rechtspfleger auch zumeist die finanziellen Möglichkeiten der Verurteilten berücksichtigen, versichert Oberstaatsanwalt Herbert Pollert von der Staatsanwaltschaft Kempten, zu der die Rechtspfleger gehören. 2008 habe die Einrichtung über 3000 und 2009 schon knapp 3000 Geldstrafen bearbeitet. "Das gehört also zu unserem täglichen Geschäft", erklärt Pollert. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft auch keine Probleme mit gestundeten Zahlungen. Wenn Bürger zu Geldstrafen verurteilt werden, wird entweder schon vom Gericht oder später vom Rechtspfleger die Zahlungsmodalität geklärt: "Grundsätzlich soll sofort und auf einmal gezahlt werden", so Pollert.
Aber wer aus finanziellen Gründen einen anderen Modus will, kann das beantragen. Die Person muss dann allerdings ihre Vermögensverhältnisse glaubhaft offenlegen. Gelingt das, sei eine Ratenzahlung, die sich an der Höhe der Einkommen der Antragsteller orientiert, völlig unproblematisch. Doch im konkreten Fall seien die finanziellen Verhältnisse nicht logisch gewesen. So habe der Betreffende mehr ausgegeben als eingenommen. "Es kann aber eigentlich nicht sein, dass jemand mehr ausgibt als er einnimmt. Das ist nicht glaubhaft", meint Pollert. So sei letztlich der Eindruck entstanden, dass weitere Einnahmen vorhanden sind und geheim gehalten werden. Deshalb sei der Antrag wohl auch abgelehnt worden.
Dabei wolle die Staatsanwaltschaft keineswegs Personen wegen Zahlungsunfähigkeit hinter Gittern bringen, denn ihr sei eher daran gelegen, dass gezahlt werde - egal von wem. "Die Hauptsache ist, dass das Geld beikommt", bringt es der Oberstaatsanwalt auf den Punkt.