Manchmal lässt bereits der Absender eines Briefs Ungemach ahnen. Beispielsweise bei Post vom Finanzamt oder wenn ein Brief aus Viechtach kommt. Im niederbayerischen Viechtach befindet sich nämlich die "Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt".
Auch wenn Post von der Regierung der Oberpfalz kommt, wird es sich eher um Unangenehmes handeln - zumindest wenn man ansonsten nicht mit der Oberpfalz zu tun hat. So erging es jetzt auch einem 48 Jahre alten Kaufbeurer.
Der hatte im Urlaub bei Venedig seinen Pkw falsch geparkt und sollte jetzt 48 Euro an das Polizeikommando in Caorle an der Adria bezahlen. Sollte der Betrag nicht innerhalb 60 Tagen überwiesen oder ein Widerspruch eingelegt worden sein, so drohe die Zwangsvollstreckung, heißt es in dem Schreiben.
Die Rolle der Regierung der Oberpfalz ist in diesem Fall nur die des Zustellers. Die Regierung ist sozusagen der Hiob, der Überbringer der Hiobsbotschaft. So ist es im Abkommen über den "Amts- und Rechtshilfeverkehr in Verwaltungssachen mit dem Ausland" geregelt. Mit der Sache an sich hat die Regierung der Oberpfalz also nicht zu tun, auch treiben die bayerischen Behörden keine Bußgelder für die Italiener ein.
Wer solche Bußgeldbescheide aus Italien ignoriert, der braucht in Deutschland also nichts zu befürchten. Schwierigkeiten könnte man allerdings bei einem erneuten Italienaufenthalt bekommen, wenn Fahrzeug und Personen kontrolliert werden. Dann könnte es teuer werden.
Anders ist es, wenn ein deutscher Staatsbürger in Österreich eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat und nicht bezahlt. Zwischen Deutschland und Österreich gebe es ein Amtshilfe-Abkommen, erläutert Markus Asbach vom Polizeipräsidium Schwaben Süd/West. Die Österreicher bitten die deutschen Behörden, die Vollstreckung einzuleiten. Das geht bis hin zum Besuch des Gerichtsvollziehers.
Nicht rückwirkend vollstreckt
Wenn Schweizer Behörden in Deutschland Bußgeld-Sünder verfolgen, leisten deutsche Polizei und Staatsanwaltschaft ebenfalls Amtshilfe. Vollstreckt werden Bußgeldbescheide aber von hiesigen Behörden nicht. Die Justizminister der EU streben seit Jahren ein europäisches Amtshilfe-Abkommen an. Dann sollen Geldbußen und -strafen ab einem Betrag von 70 Euro gegenseitig in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden können. Laut Bundesjustizministerium soll es nach Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses aber keine rückwirkende Vollstreckung geben.